22.10.2015 – 15:17
Kehl (ots) – Eine Überprüfung eines 15-jährigen Rollerfahrers am Donnerstag kurz vor 07.30 Uhr bei einer Schule in der Vogesenallee durch die Polizei hatte zum Ergebnis, dass der Schüler nur eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen konnte. Er hätte für das Zweirad mit einer mittels Prüfstand ermittelten Höchstgeschwindigkeit von 75 km/h jedoch einen Führerschein gebraucht. Da der Roller mit einer doppelten Sitzbank sowie Fußrastern und Haltegriff für einen Sozius ausgerüstet war, war auch die Betriebserlaubnis erloschen. Die Weiterfahrt wurde untersagt, Anzeigen werden erstattet.
/ke
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