22.10.2015 – 12:30
Freiburg (ots) – Breisach – Ende September war ein französischer Staatsangehöriger in Breisach bei einer Verkehrskontrolle überprüft worden. Zum damaligen Zeitpunkt zeigte er eine französische Fahrerlaubnis vor, die zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit in Frankreich bereits verloren hatte. Das Dokument wurde einbehalten und er wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt. Er war auch darüber belehrt worden, dass er weder in Frankreich noch in Deutschland Kraftfahrzeuge führen dürfe. Am 21. Oktober 2015 erschien er nun dennoch mit einem Pkw beim Polizeirevier Breisach, um sich in vorstehender Sache eine Information zu holen. Er wird nun erneut wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt und musste eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Die Weiterfahrt wurde unterbunden.
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