22.10.2015 – Wildunfälle – OSL
OSL
Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion OSL ereigneten sich in den letzten Stunden mehrere Verkehrsunfälle zwischen Fahrzeugen und Wildtieren. So kollidierten am Mittwoch gegen 21:00 Uhr bei Lauchhammer ein PKW TOYOTA und ein Wildschwein miteinander. Das Tier flüchtete. Bei Lübbenau krachte es am Mittwoch gegen 22:00 Uhr zwischen einem PKW FORD und einem Reh. Das Tier verendete in der Nähe der Unfallstelle. Am Donnerstag gegen 06:45 Uhr ereignete sich auf der L 525 zwischen Ogrosen und Missen ein Zusammenstoß zwischen einem FIAT und einem Reh. Auch hier verendete das Tier. Personen wurden nicht verletzt. Die Schadenshöhe beträgt mehrere tausend Euro.
Hier einige Informationen der Polizei zur Problematik der Wildunfälle:
Auch in diesem Jahr warnt die Polizei in Senftenberg wieder vor der steigenden Unfallgefahr im Zusammenhang mit Wildwechseln in den Herbst- und Wintermonaten. Insgesamt kam es vom 01.01.2015 (2014) bis zum 30.09.2015 (2014) zu 621 (598) Wildunfällen im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion OSL. Im Jahr 2015 (2014) wurden bei den Unfällen 2 (6) Personen verletzt. Zu Häufungen von Wildunfällen kam es unter anderem auf der Bundesstraße 169 zwischen Schwarzheide und Lauchhammer, auf der L 53 bei Altdöbern, auf der L 55 zwischen Meuro und Freienhufen sowie der L 55 bei Settinchen.
Das Wild befindet sich vom September bis Januar in der Blatt- und Brunftzeit. In dieser Zeit sind die Wildtiere in ihren Reaktionen noch unberechenbarer. Die Tiere sind vermehrt auf abgeernteten Feldern auf Nahrungssuche und gerade in der morgendlichen und abendlichen Dämmerung aktiv und können somit auf den Berufsverkehr treffen. Erhöhte Unfallzahlen in den Herbstmonaten sind die Folge.
Durch richtiges Verhalten kann die Gefahr eines Wildunfalls minimiert werden. Die Polizei empfiehlt deshalb:
Passen Sie ihre Geschwindigkeit, besonders in Übergangsbereichen zwischen Wald- und Feldzonen, an.
Achten Sie auf die Warnschilder „Wildwechsel“ und seien Sie in diesen Bereichen besonders aufmerksam und bremsbereit.
Rechnen Sie mit „Nachzüglern“, wenn bereits ein Tier die Straße überquert hat.
Blenden Sie das Licht ab und hupen Sie.
Lässt sich ein Unfall nicht vermeiden, gelten folgende Verhaltensregeln:
Lenkrad gut festhalten und in keinem Fall ausweichen,
die Unfallstelle sichern und Warnblinkanlage einschalten und
die Polizei informieren.
Das Tier keines Falls mitnehmen, dies wäre Wilderei!
Quelle: Internetwache Brandenburg