21.10.2015 – 17:30
Wilhelmshaven (ots) – wilhelmshaven. Am späten Montagabend, 19.10.2015, stellten Polizeibeamte im Rahmen ihrer Streifenfahrt auf der Peterstraße in westliche Richtung einen grünen Lichtstrahl fest, welcher in diverse, fahrende Kfz reinleuchtet. Die Beamten hegten den Verdacht, dass es sich um einen Laserpointer handeln könnte. Der Pkw, aus dem der Lichtstrahl kommt leuchtet in weitere fahrende Pkw. Unter anderem wurden auch die Beamten von dem grünen Lichtstrahl geblendet, wodurch die Sicht auf die Straße vorübergehend erheblich beeinträchtigt wurde. Der in die Grenzstraße abbiegende Audi wurde schließlich angehalten und kontrolliert. Gegenüber dem Fahrzeugführer wird der Verdacht geäußert, so dass der 25-jährige Wilhelmshavener aus dem Handschuhfach des Audis einen Laserpointer hervorholt. Er gab an, nicht gewusst zu haben, dass es strafbar sei, andere Verkehrsteilnehmer zu blenden.
Die Polizei warnt vor Laserpointer-Attacken auf Autofahrer. Trifft das grüne oder rote Laserlicht auf die Windschutzscheibe eines Autos, streut es so stark, dass Insassen wie von einem Blitz geblendet werden. Für einen kurzen Moment steuert der Fahrer das Fahrzeug, ohne die Richtung sehen zu können. Wer Autofahrer mit einem Laserpointer blendet, muss mit einem Verfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr rechnen. Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe.
Im aktuellen Fall wurde der Laserpointer sichergestellt und ein Strafverfahren wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gegen den 25-Jährigen eingeleitet.
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