21.10.2015 – 11:22
Reinheim (ots) – Zu früh gefreut hatte sich eine Rentnerin am Dienstagnachmittag (20.10.2015). Gegen 14.00 Uhr erhielt die 89-jährige Frau einen Anruf von einer Lotteriegesellschaft. Ein Mann am anderen Ende der Leitung beglückwünschte sie zum Gewinn von 48.000,- Euro. Ein Notar sowie zwei Polizisten seien bereits auf dem Weg, um das Geld noch am Nachmittag zu überreichen.
Um die anfallenden Gebühren von 900,- Euro zu begleichen, solle die Rentnerin innerhalb der nächsten Stunde Online-Geschenkkarten besorgen. Obwohl der Anrufer der Seniorin bereits den Zahlencode für den in Aussicht gestellten Geldkoffer mitgeteilt hatte, hegte diese Verdacht. Trotz der Freude über den Gewinn wandte sich die 89-Jährige an die Polizei. Den Beamten blieb nichts anderes übrig, als der Rentnerin die ganze Freude auf ihren Gewinn zu nehmen. Doch sie bewahrten sie vor dem Verlust ihres Geldes. Denn einen Gewinn hätte es sowieso nie gegeben. Am anderen Ende der Leitung waren Telefonbetrüger. Diese hatten nur eine Absicht: Sie wollten Geld! Das der Schwindel nicht auffliegt und niemand persönlich erscheinen muss, wollten sie der Rentnerin Codes für Onlinegeschenkkarten entlocken. Diese sind wie Bargeld und dienen zur Zahlung bei Bestellshops im Internet.
Die Beamten warnen an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich vor Betrügern am Telefon und geben folgenden gut gemeinten Rat: Letztendlich wollen die Betrüger an Ihr Geld gelangen. Nicht mehr und nicht weniger! Eins ist sicher: Wenn Sie der Sache Glauben schenken und sich auf die Forderungen der Betrüger einlassen, dann werden Sie nicht der Gewinner sondern der Verlierer sein! Haben Sie ein gesundes Misstrauen gegenüber fremden Anrufern! Prüfen Sie kritisch, ob der geschilderte Sachverhalt überhaupt zutreffen kann. Warum sollten Sie Geld gewonnen haben, wenn Sie bei keinem Gewinnspiel mitgemacht haben? Geben Sie keine persönlichen Daten am Telefon preis. Seriöse Anliegen werden schriftlich erledigt und nicht am Telefon. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen und lassen Sie sich eine Rückrufnummer geben. Verständigen Sie beim geringsten Zweifel die Polizei. Hier wird man Ihnen helfen, den Sachverhalt zu beurteilen und Verhaltenshinweise geben. Weitere Informationen, wie Sie sich schützen können, finden Sie im Internet unter www.polizei-beratung.de oder der Polizeilichen Beratungsstelle des Polizeipräsidiums Südhessen unter 06151 / 969-4030.
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