POL-LB: Ludwigsburg / Böblingen: Belohnung zur Ergreifung überregional agierender Automatenknacker ausgesetzt

20.10.2015 – 10:26

Ludwigsburg (ots) – Die Serie von Diebstählen aus Zigarettenautomaten, mit der unbekannte Täter seit Jahresbeginn den süddeutschen Raum überziehen, ist mittlerweile auf deutlich über 200 Fälle angestiegen. Dabei haben es die Täter, die vermutlich osteuropäischer Herkunft sind, auf die Automaten ganz unterschiedlicher Aufsteller abgesehen. Die Polizei geht nach ihren bisherigen Ermittlungen davon aus, dass die im Zeitraum von Mitte Juni bis Ende September registrierten 34 Aufbrüche im Bereich des Präsidiums Ludwigsburg mit gleichgelagerten Fällen in mehreren angrenzenden Landkreisen im Zusammenhang stehen und auf das Konto dieser reisenden Tätergruppe gehen.

Die Arbeit der Diebe läuft dabei stets gleich und innerhalb nur weniger Minuten ab: Sie kommen nachts, schweißen die Geräte vermutlich mit einer sogenannten Thermolanze auf und lassen Zigaretten und Bargeld mitgehen.

Allein der Sachschaden an den auf diese Weise gewaltsam geöffneten Automaten beläuft sich auf rund 500.000 Euro.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf Folgendes hin:

Nächtliche Schweißarbeiten an einem Zigarettenautomaten werden in keinem Fall im Auftrag eines Aufstellers ausgeführt, dürften sich in vielen Fällen aber auch nicht unbemerkt abspielen. Während der Tat wird es durch die Schweißflamme um den Automaten sehr hell. Es entsteht sichtbarer Rauch, der von einem hörbaren Knistern flankiert wird. Zeugen eines Automatenaufbruchs werden gebeten, unter der Notrufnummer 110 sofort die Polizei zu alarmieren. Möglichst viele Informationen über die Täter und ihr Fluchtfahrzeug sind wichtige Details für eine erfolgreiche polizeiliche Ermittlungsarbeit. Ein Ansprechen der Verdächtigen sollte zur eigenen Sicherheit vermieden werden.

Belohnung:

Einige der geschädigten Automaten-Aufsteller haben unterdessen eine Belohnung von bis zu 10.000 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur Ergreifung Verdächtiger führt, die dieser Bande zuzurechnen sind. Über die Zuerkennung, Verteilung und Auszahlung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.

Sachdienliche Hinweise nehmen die örtlich zuständigen Polizeidienststellen – für die Landkreise Ludwigsburg und Böblingen die Kriminalpolizei, Tel. 07141/18-9, entgegen.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ludwigsburg
Telefon: 07141 18-9
E-Mail: ludwigsburg.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Quelle: news aktuell / dpa