19.10.2015 – 13:23
Reutlingen (ots) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Polizeipräsidiums Reutlingen
Ergänzung zur Pressemeldung vom 11.08.2015, 16.32 Uhr
Esslingen (ES): Die Schlägerei in der Esslinger Innenstadt, bei der am 11. August 2015 ein 28-Jähriger angegriffen und mit Pfefferspray, Schlagstock und einem Messer verletzt worden war, ist weitgehend aufgeklärt. Den Ermittlern der Kriminalpolizeidirektion Esslingen gelang es, drei Tatverdächtige im Alter von 23, 26 und 41 Jahren zu identifizieren. Die Beschuldigten befinden sich auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart in Untersuchungshaft.
Wie bereits berichtet, war der 28-Jährige an der Ecke Martinstraße/Ehnisgasse von mehreren zunächst unbekannten Männern angegriffen und verletzt worden. Nach dem jetzigen Ermittlungsstand lag dem Angriff eine zurückliegende, verbale Auseinandersetzung zwischen dem 28-Jährigen und einem ihm nur vom Sehen her bekannten 41-Jährigen aus Esslingen wegen einer von beiden Männern verehrten Frau zugrunde. Am Tattag bestellten die Verdächtigen das spätere Opfer zu einer angeblichen Aussprache auf den Parkplatz eines Kaufhauses und warteten dort auf ihn. Die beiden 23 und 26 Jahre alten Komplizen des 41-Jährigen attackierten den 28-Jährigen unvermittelt mit Pfefferspray und einem Messer und schlugen auf ihn ein. Verfolgt von seinen Kontrahenten floh der Angegriffene in ein nahegelegenes Geschäft, wo er von den Schlägern weiter mit einem Schlagstock traktiert und verletzt wurde. Als das Personal des Geschäfts die Polizei alarmierte, flüchteten die Angreifer und tauchten für mehrere Wochen unter. Das Opfer musste ambulant in einem Krankenhaus behandelt werden.
Nachdem die Ermittler der Kriminalpolizei durch weitere, intensive Ermittlungen alle drei Tatbeteiligten identifizieren konnten, erwirkte die Staatsanwaltschaft Stuttgart Haftbefehle gegen die bereits wegen Gewaltdelikten vorbestraften, flüchtigen Beschuldigten. Sie konnten nach und nach festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert werden. Gegen die Inhaftierten wird unter anderem wegen gemeinschaftlicher, gefährlicher Körperverletzung ermittelt. (ak)
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