19.10.2015 – 11:32
Nürnberg (ots) – Mehrere Fälle des Internetbetruges beschäftigen derzeit Beamte des Nürnberger Fachkommissariates für Internetkriminalität. Günstige Kreditverträge oder hohe Gewinnversprechen sind dabei die häufigsten Lockmittel.
Ein Nürnberger Bürger wandte sich über das Internet an einen Kreditanbieter, der äußerst günstige Konditionen versprochen hatte. Nach sehr seriös verlaufendem Schriftverkehr entschloss sich der Mann, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen. Dabei sei es aber erforderlich, so die „Geschäftspartner“, Steuern und Gebühren vorab an eine Bank in Afrika zu überweisen. Entsprechende Zahlungen sollten über einen Finanzdienstleister, der weltweit Bargeldtransfers abwickelt, geleistet werden.
Als der Geschädigte immer wieder zu neuen Überweisungen aufgefordert wurde und inzwischen einen fünfstelligen Eurobetrag überwiesen hatte, bemerkte er den Betrug und stellte die Zahlungen ein. Schriftliche Drohungen der „Geschäftspartner“ waren die Folge.
Ähnlich erging es auch einer Frau aus dem Landkreis Fürth. Ihr versprach man allerdings einen hohen Geldbetrag bei einem Gewinnspiel. Die Vorgehensweise verlief analog zum Kreditangebot.
Die Ermittlungen der Kripo Nürnberg führten nach längerem Zeitraum zu mehreren Computerservern sowohl in Afrika als auch in den USA. Die Ermittlungen diesbezüglich dauern noch an.
Die Arbeitsweise dieser Tätergruppen zielt stets darauf ab, durch zunächst seriösen Schriftwechsel Vertrauen zu erwecken, um dann bei Einstellung der Zahlungen mit rechtlichen Maßnahmen zu drohen. Teilweise kommt es auch zu E-Mails, in denen der Kunde massiv mit körperlicher Gewalt bedroht wird. Dies führte in Einzelfällen auch dazu, dass Geschädigte weiterhin Zahlungen leisteten – fast bis hin zur persönlichen Insolvenz.
Die Kripo Nürnberg rät deshalb:
Sollten Sie Kreditangebote, Gewinnversprechen oder ähnlich gelagerte E-Mails erhalten, diese aber nicht angefordert haben, ist es sehr ratsam, diese Mails umgehend zu löschen. Sollten Sie trotz aller Vorsicht Opfer solcher Straftaten geworden sein, erstatten sie sofort Anzeige. Hierbei ist es dann notwendig, den bisher angefallenen E-Mailverkehr sowie alle verfügbaren Transaktionsbelege den ermittelnden Beamten zur Verfügung zu stellen.
Bert Rauenbusch/gh
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