19.10.2015 – 16:41
Köln (ots) – Auf gestohlenem Motorrad ohne Führerschein unterwegs
In der Nacht zu gestern (18. Oktober) hat die Polizei Köln in Troisdorf – Spich einen Leverkusener (29) nach einer Verfolgungsfahrt festgenommen. Ein von Polizisten beobachteter Tankbetrug hatte den 29-Jährigen zur Flucht veranlasst, letztendlich deckten die Beamten eine Reihe von Straftaten auf.
Gegen 1.30 Uhr war ein Motorradfahrer auf der A 59 unterwegs. Er stoppte an der Tankstelle auf dem Rastplatz „Schloß Röttgen West“. Der 29-Jährige tankte Kraftstoff, setzte sich wieder auf seine Kawasaki und fuhr los. Durch Zufall beobachteten Zivilpolizisten den Tankbetrug. Die Beamten nahmen unverzüglich die Verfolgung des Täters auf und folgten ihm in Fahrtrichtung Bonn. Trotz eindeutiger Haltesignale gab der Kradfahrer weiter Gas. An der Ausfahrt Spich verließ er die Autobahn und versuchte in Fahrtrichtung Heuserweg / Schilfsee zu entkommen. Durch einen Fahrfehler stürzte der Flüchtende auf einem Feldweg bei geringer Geschwindigkeit. Doch auch das reichte dem Leverkusener noch nicht: Er stand auf, ließ sein Kraftrad zurück und rannte davon. Die fußläufige Flucht des Verdächtigen dauerte nicht lange, denn die Polizisten hatten ihn nach wenigen Metern eingeholt.
Dass der 29-Jährige nicht nur wegen des Tankbetruges geflüchtet war, hatten die Beamten bereits vermutet. Bei seiner Überprüfung stellte sich schnell heraus, dass er keine Fahrerlaubnis besitzt und zudem noch unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Obendrein stimmte auch mit der Kawasaki etwas nicht, denn das Krad war zehn Tage zuvor in Köln-Holweide gestohlen worden. Aber auch damit nicht genug: Bei seiner Durchsuchung fanden die Beamten Betäubungsmittel und zwei als gestohlen gemeldete Personalausweise – Festnahme!
Wegen des Führens von Kraftfahrzeugen unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln entnahm ein Arzt dem Beschuldigten auf Anordnung eine Blutprobe. Polizisten beschlagnahmten die als gestohlen gemeldeten Personaldokumente ebenso wie das entwendete Kawasaki. Die Ermittlungen diesbezüglich laufen.
Der Beschuldigte muss sich nun in einem Verfahren wegen des Vorwurfs des Tankbetrugs, eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, wegen Verdachts des Diebstahls und etlicher Ordnungswidrigkeiten verantworten. (he/bk)
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