POL-MA: Heidelberg – ohne Führerschein auf „frisiertem“ Roller

17.10.2015 – 10:53

Heidelberg (ots) – Heidelberg – Bei einer am 16.10.2015 kurz nach 10.00 Uhr durchgeführten Kontrolle der Verkehrspolizei wurde ein Rollerfahrer in der Haberstraße angehalten. Neben einer fehlenden Fahrerlaubnis des 55-jährigen aus Leimen stammenden Fahrzeugführers, wurde auch ein Verstoß gegen die Betriebserlaubnis festgestellt. Bei einer Überprüfung der Höchstgeschwindigkeit auf einem geeichten Rollenprüfstand ergab die Untersuchung, entgegen den erlaubten 25 km/h, einen Wert von 52 km/h. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt. Ihm droht ein Strafverfahren.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mannheim
Fritsch, PvD
Telefon: 0621 174-0
E-Mail: mannheim.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Quelle: news aktuell / dpa