13.10.2015 – 10:46
Dresden (ots) – Am Samstag, dem 10.10.2015, kontrollierten Bundespolizisten gegen 08:00 Uhr auf dem Hauptbahnhof Dresden einen 20-Jährigen. Wie sich herausstellte lag gegen den marokkanischen Staatsangehörigen ein Untersuchungshaftbefehl wegen Diebstahls mit Waffen, der gemeinschaftlich mit zwei gesondert verfolgten Landsleuten durchgeführt wurde, durch das Amtsgericht Dresden vor.
Demnach habe der junge Mann am 04.06.2015, mit den beiden anderen Tatverdächtigen, einen Obdachlosen am Albertplatz aus dessen Rucksack Bargeld in Höhe von 64,- EUR und ein Mobiltelefon entwendet. Bei der Tat wurde zudem ein Elektroschocker griffbereit mitgeführt.
Der Haftbefehl wurde zunächst, unter der Auflage an einem gerichtlich bestimmten Ort Wohnung zu nehmen und einer polizeilichen Meldeauflage, außer Vollzug gesetzt. Da der Verfolgte jedoch alle angeordneten Maßnahmen ignorierte wurde der Haftbefehl wieder in Vollzug gesetzt und nun vollstreckt.
Nach erfolgter Vorführung beim Amtsgericht Dresden wurde der Haftbefehl bestätigt. Der Marokkaner sitzt nun bis zur Hauptverhandlung in der Justizvollzugsanstalt Dresden ein.
Der 20-Jährige ist polizeilich kein Unbekannter. Neben Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, erschlich er sich auch mehrfach Beförderungsleistungen. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen wurde bei dem jungen Mann zudem ein griffbereites Einhandmesser in der Hosentasche aufgefunden. Da er kein berechtigtes Interesse zum Führen vorbringen konnte, wurde das Messer eingezogen und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
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