09.10.2015 – 10:43
Offenburg (ots) – Lahr – Hausverbot
Obwohl sie nicht eingeladen waren, wollten am Freitag kurz nach Mitternacht zwei Männer an einer privaten Feier in der Reiner-Haungs-Straße teilnehmen. Nachdem sie die Lokalität betreten hatten, wurden sie darauf hingewiesen, dass eine geschlossene Gesellschaft die Räumlichkeiten angemietet habe. Zunächst verließen sie die Örtlichkeit. Kurz darauf versuchten sie dann jedoch erneut auf die Party zu gelangen, indem sie den Eingang auf der anderen Gebäudeseite benutzten. Wiederum wurden sie vom Hauseigentümer auf die geschlossene Gesellschaft hingewiesen. Dem 44-jährigen ungebetenen Gast passte dies nicht und er versetzte dem Besitzer einen so heftigen Stoß gegen den Oberkörper, das dieser zu Boden ging und stationär ins Ortenauklinikum Lahr aufgenommen werden musste. Von den Feiernden konnten die beiden unliebsamen Besucher bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden. Vielleicht war ihre Alkoholisierung von nahezu jeweils zwei Promille für ihr Verhalten ausschlaggebend.
Ringsheim – Trunkenheitsfahrt verhindert
Zur Verhinderung einer Trunkenheitsfahrt wurden am Donnerstag gegen 19.30 Uhr einem 52-Jährigen die Autoschlüssel abgenommen. Er war zuvor von einer Zeugin in der Herbolzheimer Hauptstraße beim Aussteigen aus seinem seit mehreren Stunden dort parkenden Fahrzeug gesehen worden. Da er direkt in das angrenzende Maisfeld fiel, verständigte sie die Polizei. Ein durchgeführter Alkomattest erbrachte die Lösung für seine Gleichgewichtsprobleme – der Mann hatte mehr als zwei Promille Alkohol intus. Nachdem er seinen Rausch ausgeschlafen hatte, konnte er die Fahrzeugschlüssel wieder bei der Polizei abholen.
/nj
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