09.10.2015 – 10:38
Nürnberg (ots) – Dass eine Radarmessung nicht nur Geschwindigkeitsüberschreitungen erfasst, musste eine 37-jährige Kraftfahrerin vor wenigen Tagen im Stadtgebiet Nürnberg erfahren. Gegen sie wird nun u.a. auch wegen mehrerer strafrechtlicher Verstöße ermittelt.
Die 37-Jährige war am 30.09.2015 mit ihrem Fiat im Stadtgebiet Nürnberg unterwegs, als sie von einem Radargerät der Kommunalen Verkehrsüberwachung mit überhöhter Geschwindigkeit gemessen wurde. Deshalb muss sie nun mit einem Bußgeld in Höhe von 15 Euro rechnen.
Allerdings war die Sache damit noch nicht erledigt. Im Zuge der weiteren Sachbearbeitung durch Mitarbeiter der Kommunalen Verkehrsüberwachung erhärtete sich der Verdacht, dass das angebrachte Kennzeichen entstempelt war. Der Vorgang wurde an die Verkehrspolizei Nürnberg weitergeleitet.
Die Beamten stellten fest, dass das Kennzeichen bereits im August dieses Jahres wegen fehlenden Versicherungsschutzes entstempelt worden war. Da nun ein Foto der Geschwindigkeitsmessanlage vorlag, auf dem die Beschuldigte abgebildet ist, leiteten die Beamten ein Strafverfahren ein.
Wegen Verstoßes gegen die Versicherungspflicht, Fahrens ohne Zulassung und eines Vergehens gegen die Abgabenordnung (Steuerpflicht) wurde Anzeige erstattet.
Bert Rauenbusch/gh
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