POL-LG: ++ Herbstgefahren im Straßenverkehr ++ „Bei Nebel Fuß vom Gas!“ ++ „Eilte tötet!“ ++ Abstand halten ++ rutschige Straßen, „Bauernglatteis“ & Wildwechsel ++

06.10.2015 – 12:22

Lüneburg (ots) – ++ Herbstgefahren im Straßenverkehr ++ „Bei Nebel Fuß vom Gas!“ ++ „Eilte tötet!“ ++ Abstand halten ++ rutschige Straßen, „Bauernglatteis“ & Wildwechsel ++

Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen

Mit Beginn des Herbstes steigt bundesweit die Gefahr eines Verkehrsfalls. Eine Ursache hierfür ist, dass viele Verkehrsteilnehmer sich auf die nun gefährlicher werdenden Straßen- und Wetterverhältnisse noch nicht eingestellt haben. Fahrbahnoberflächen nehmen im Herbst ihre ganz „eigenen“ Beschaffenheiten an, es tritt häufig Nebel auf und sinkende Temperaturen sorgen mitunter für überfrierende Nässe. Durch regennasse und oft zusätzlich mit Laub bedeckten Straßen oder dichter Nebel kommt es sehr schnell zu mitunter schweren Verkehrsunfällen. Aus diesem Grund „runter vom Gas“ und Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug vergrößern. Zeitverzögerungen sollten im Herbst wie auch im Winter bei allen Fahrten mit einkalkuliert werden.

Zu hohes Tempo birgt Gefahren – erst recht bei schlechter Sicht. Passend zum Herbst warnt die Polizei vor jahreszeitbedingten Gefahren im Straßenverkehr: bei Nebel sofort Fuß vom Gas!

Wildwechsel sind nach wie vor typischen Gefahren der Landstraßen und mit der Abnahme des Tageslicht, also den kürzer werdenden Tagen ist das Wild morgens später und abends früher aktiv als im Frühjahr und in den Sommermonaten. Dämmerungszeiten (Morgen-, wie Abenddämmerung) sind Wildwechselzeiten.

Immer häufiger sind feuchte, schmierige Fahrbahnoberflächen, durch Morgen- oder Abend-Tau anzutreffen und können, insbesondere für Motorradfahrer, sehr gefährlich werden.

Herbstzeit ist aber auch „Erntezeit“. Wir befinden uns in der Endphase der Kartoffelernte und es schließen sich fast übergangslos die Mais- und die Rübenernte an, die bis in den Dezember hinein reicht.

Immer häufiger treffen wir, gerade auf Landstraßen, landwirtschaftliche Züge und Erntefahrzeuge an, die in aller Regel auch wesentlich langsamer, häufig auch breiter und vor allem in der Dunkelheit oft schlecht zu erkennen sind. Insbesondere beim Verlassen der Ackerflächen, wenn sich die landwirtschaftlichen Fahrzeuge quer zur Fahrtrichtung des übrigen Verkehrs der Landstraßen befinden, sind diese in der Dunkelheit schwer auszumachen.

Bedenken Sie aber beim Überholen moderner landwirtschaftlicher Züge auch, dass manche Traktoren bis zu 60 km/h erreichen können und deshalb ein längerer Überholweg als bei älteren Zugfahrzeugen (25 km/h) einzuplanen ist.

Auch das sogenannte „Bauernglatteis“ zählt zu den typischen Herbstgefahren. Gemeint sind erhebliche Fahrbahnverschmutzungen durch Erd- oder Lehmklumpen, die sich beim Verlassen der Ackerflächen aus den grobstolligen Reifen der landwirtschaftlichen Fahrzeuge lösen und vor allem im Verbund mit Nässe zu einem gefährlich rutschigen Schmierfilm werden.

Zudem muss bei den herbstlichen Winden und Stürmen, gerade bei Waldschneisen und Brücken, mit spürbarem Seitenwind gerechnet werden, der schnell zu folgenschweren Fahrfehlern führen kann. Grundregel muss es sein, bei plötzlich auftretenden oder natürlichen Hindernissen oder Wildwechsel, niemals schnelle Lenkbewegungen zu vollziehen, da diese gerade bei ungünstigen Fahrbahnbedingungen, wie Nässe, unweigerlich zum unbeherrschbaren Ausbrechen des Fahrzeuges führen.

Bei Wildwechsel gilt: 1. … unter Beachtung des Nachfolgeverkehrs kontrolliert abbremsen 2. … nicht ausweichen 3. … Lenkrad fest- und gerade halten

… jedoch auch sehen und gesehen werden, ist gerade für Fußgänger & Radfahrer in der dunklen Jahreszeit wichtig: Fußgänger, insbesondere Schüler, sollten in der Dunkelheit mit entsprechenden Reflektorbändern an der Kleidung versehen sein, oder aber entsprechend helle Kleidung tragen, um besser von den Kraftfahrern gesehen zu werden. Das gilt auch für Jogger, die in der Dämmerung oder Dunkelheit an Straßen unterwegs sind. Eltern sollten darauf achten, dass die Fahrräder ihrer Sprösslinge verkehrstüchtig sind und den Anforderungen entsprechenden sowie selbst mit gutem Beispiel vorangehen. Räder mit defekter Beleuchtung oder mit defekten Bremsen haben im Straßenverkehr nichts zu suchen. Ein Fahrradhelm schützt erwiesenermaßen vor schweren Kopfverletzungen!

Stellen Sie sich auf die jahreszeitlich bedingten Veränderungen, Gefahren und Situationen im Straßenverkehr ein und helfen Sie mit, Verkehrsunfälle zu vermeiden.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Lüneburg
Pressestelle
Kai Richter
Telefon: 04131/8306-2324 o. Mobil 01520 9348855
E-Mail: kai.richter@polizei.niedersachsen.de
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Quelle: news aktuell / dpa