06.10.2015 – 13:01
Dresden (ots) – In ein paar Tagen sind in Sachsen Herbstferien. Viele freuen sich auf die freien Wochen und nutzen die Zeit für Ausflüge, Urlaubsreisen und Verwandtenbesuche. Die Ferienzeit wird auch in diesem Jahr zu einem deutlich erhöhten Reisendenaufkommen an den deutschen Flughäfen und Bahnhöfen führen. Damit alle Reisenden entspannt ans Ziel gelangen, gibt die Bundespolizei einige Reisehinweise mit auf den Weg.
Bei Auslandsreisen – auch innerhalb der Europäischen Union – gilt die Verpflichtung, ein Reisedokument mitzuführen. Als Dokumente stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und – je nach Reiseziel – Personalausweise zur Verfügung. Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Reisedokumente noch gültig sind. Die Bürgerbüros / Ordnungsämter der Städte und Gemeinden beraten Sie gern. Für bestimmte Staaten ist ein Reisepass oder gar ein Visum vorgeschrieben.
Seit dem Jahr 2012 müssen auch alle Kinder über ein eigenes Reisedokument verfügen. Es gilt der Grundsatz: „Eine Person – ein Dokument!“
Sollten Ihre minderjährigen Kinder mit Verwandten oder Freunden reisen, denken Sie daran, dass alle Erziehungsberechtigten der Reise nachweisbar zustimmen müssen. Das gilt auch, wenn nur einer von zwei Erziehungsberechtigten bei der Reise dabei ist. Am Einfachsten ist es, eine schriftliche Einverständniserklärung mitzugeben, die alle Erziehungsberechtigte unterschrieben haben. Darauf sollten Name, Vornamen und Geburtsdatum des minderjährigen Kindes angegeben werden, außerdem Reisezweck und -ziel, Begleitpersonen, Dauer der Reise, Namen und Erreichbarkeit aller Erziehungsberechtigten. Zum Schutz vor Kindesentführungen und -entziehungen kann die Bundespolizei diese Nachweise verlangen.
Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevoraussetzungen des jeweiligen Ziellandes.
Genaue Reiseinformationen über die Einreisevoraussetzungen in Ihr Urlaubsland erhalten Sie auch über die Homepage des Auswärtigen Amtes.
Sollten Sie unmittelbar vor der Ausreise bemerken, dass Ihr Reisepass oder Personalausweis abgelaufen ist, kann Ihnen die Bundespolizei in Ausnahmefällen einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Voraussetzung ist, dass das Zielland dieses Dokument anerkennt und das ungültige Dokument vorgelegt wird. Diesen kostenpflichtigen Service bietet die Bundespolizei in ihren Dienststellen an.
An Bord von Flugzeugen dürfen aus Sicherheitsgründen bestimmte Gegenstände, wie z.B. Waffen, Pyrotechnik oder Campinggaskartuschen, nicht – oder nur unter strengen Auflagen – mitgenommen werden. Beachten Sie bitte auch die Bestimmungen bei der Beförderung von Flüssigkeiten im Handgepäck.
Checken Sie Ihr Gepäck frühzeitig bei der Fluggesellschaft ein und begeben Sie sich unmittelbar danach zur Fluggastkontrolle der Bundespolizei. Sie entgehen somit unnötigen Wartezeiten an den Schaltern und Kontrollstellen.
Für die Rückreise gilt: Nehmen Sie kein Gepäck oder Gegenstände für unbekannte Dritte mit!
Große Menschenansammlungen an Flughäfen und Bahnhöfen sind beliebtes Ziel von Taschendieben. Aus diesem Grund gilt:
Lassen Sie Ihr Gepäck niemals unbeaufsichtigt, auch nicht für kurze Augenblicke! Tragen Sie Geldbörsen und Wertsachen in verschlossenen Innentaschen der Kleidung, in einem Brustbeutel oder einer Gürtelinnentasche dicht am Körper. Lassen Sie sich im bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht ausspähen! Reduzieren Sie Ihr mitgeführtes Bargeld auf das notwendige Minimum und zeigen Sie anderen möglichst wenig davon. Melden Sie verdächtige Personen oder Aktivitäten der Polizei!
Die Bundespolizei Dresden erreichen Sie unter der Rufnummer 0351 / 81502 0.
Darüber hinaus steht Ihnen bundesweit die kostenfreie Hotline der Bundespolizei unter der Telefonnummer 0800 6 888 000 zur Verfügung.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Dresden
Holger Uhlitzsch / Patrick Seiler
Telefon: +49 (0)351 - 81502 -2020
E-Mail: bpoli.dresden.oea@polizei.bund.de
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