BPOLI EBB: Bundespolizei stellt Ukrainer fest

02.10.2015 – 11:53

Oderwitz: (ots) – Am 01.10.2015 um 16:15 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizeiinspektion Ebersbach einen ukrainischen Kleinbus in Oderwitz. Im Fahrzeug befanden sich sieben männliche Ukrainer im Alter zwischen 29 und 39 Jahren. Alle sieben Insassen händigten zur Kontrolle ihre gültigen Ukrainischen Reisepässe aus. In dem Pass des Fahrers befand sich ein gültiges ungarisches Schengenvisum, welches für einen Kurzaufenthalt von 90 Tagen gültig ist. Die anderen sechs Insassen hatten jeweils ein gültiges nationales Schengenvisum. Bei zwei ukrainischen Staatsangehörigen wurde dieses Visum ausgestellt, da sie im Besitz einer sogenannten „Karta Polaka“ waren, einem Dokument, welches dem Ukrainer eine ethnische Herkunft als Pole bestätigt. Die anderen vier Ukrainer bekamen dieses Visum, da sie in Polen einer Beschäftigung nachgehen wollten. Bei der Befragung eines Insassen, gab dieser an, mit den anderen drei arbeitssuchenden Personen nach Hamburg fahren zu wollen, um dort einer Beschäftigung nach zu gehen. Die Personen wurden aufgefordert einen Nachweis über eine Erlaubnis zur Arbeitsaufnahme in Deutschland zu erbringen. Daraufhin händigten alle vier Personen eine polnische Absichtserklärung zur Arbeitsaufnahme aus, die natürlich nur dazu berechtigt in Polen einer Beschäftigung nachzugehen. Auf Grund dieser Erklärung wurden auch die polnischen Visa ausgestellt. Da die Einreise direkt von der Ukraine über Polen nach Deutschland erfolgte, gingen die Beamten davon aus, dass die Absicht der Arbeitsaufnahme nicht erst in Deutschland getroffen wurde, sondern der Entschluss bereits in der Ukraine erfolgte. Ein entsprechendes erforderliches Visum konnte nicht vorgelegt werden, daraus ergab der Verdacht der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes im Bundesgebiet bei vier der Insassen. Diese wurden in Gewahrsam genommen und zur weiteren Bearbeitung zum Bundespolizeirevier nach Zittau verbracht. Gegen den Fahrer, der die Personen von der Ukraine bis nach Dresden fahren sollte und dafür pro Person 100,- Euro verlangte, wird wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern ermittelt. Nach Beendigung aller strafprozessualen Maßnahmen wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt und gegen die vier unerlaubt eingereisten ukrainischen Staatsangehörigen aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet.

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Thomas Neumann
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Quelle: news aktuell / dpa