02.10.2015 – Anhänger unterschlagen?

02.10.2015 – Anhänger unterschlagen?  – PR

Dergenthin

Der ehemalige Mitarbeiter einer Firma soll noch während seines Beschäftigungsverhältnisses mehrere landwirtschaftliche Betriebsanhänger auf einem privaten Grundstück abgestellt haben. Als er dann entlassen worden war, forderte der Chef die Anhänger zurück. Der ehemalige Mitarbeiter soll sich wohl erst geweigert haben, diese wieder herauszugeben. Als dem Chef dann ein Beschluss des Amtsgerichtes Perleberg vorlag, befanden sich die Anhänger am 01.10.2015 nicht mehr auf dem Grundstück. Der entstandene Sachschaden wurde mit etwa 12.000 Euro beziffert. Die Kriminalpolizei ermittelt wegen des Verdachts der Unterschlagung.

 

Quelle: Internetwache Brandenburg