30.09.2015 – 09:42
Bad Segeberg (ots) – Am späten Dienstagabend, gegen 23.45 Uhr, erhielt die Polizei einen Zeugenhinweis, dass ein Mann offensichtlich betrunken durch die Segeberger Innenstadt fährt. Insbesondere hatte der Fahrer erst nach dem Überfahren eines Bordsteins das Licht angeschaltet und war dann in Richtung Bahnhofstraße weitergefahren. Da der Zeuge sich das Kennzeichen gemerkt hatte, suchte die Polizei die Halteranschrift auf und konnte hier den 47-jährigen Halter antreffen, auf den auch die vom Zeugen erhaltene Beschreibung zutraf. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp über 2 Promille. Der Halter gab an, dass er den Wagen nicht gefahren sei. Allerdings verstrickte er sich in Widersprüche, so dass ihm letztendlich trotzdem eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein beschlagnahmt wurde. Eine Überprüfung ergab dann auch noch, dass gegen den 47-Jährigen aus Bad Segeberg ein offener Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr vorlag. Nach Abschluss der polizeilichen Erstmaßnahmen wurde er deshalb in die Justizvollzugsanstalt Kiel gebracht. Zusätzlich muss er sich jetzt in einem erneuten Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten.
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