BPOLI DD: Bundespolizei Dresden besucht Erstaufnahmeeinrichtung in Grillenburg und warnt vor Gefahren auf Bahnanlagen

28.09.2015 – 11:44

Dresden/ Freital/ Tharandt (ots) – Durch Bürgerhinweise und Informationen der Deutschen Bahn wurde bei der Bundespolizeiinspektion Dresden bekannt, dass durch Wanderer, Pilzsammler und Flüchtlinge aus der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) Grillenburg, die Bahngleise auf Höhe der Ortslage Klingenberg, auf freier Strecke mehrfach und fortgesetzt überquert wurden.

Beamte der Bundespolizeiinspektion Dresden besuchten am 25.09.2015, unter dem Gesichtspunkt der Prävention und Aufklärung zu den Gefahren, auf elektrifizierten Schnellfahrstrecken, denn um solch eine handelt es sich bei dem Bahnabschnitt von Dresden nach Chemnitz, die Flüchtlingsunterkunft in Grillenburg.

Die meisten Flüchtlinge dieser EAE, stammen aus Syrien, Afghanistan und dem Kosovo. An der Informationsveranstaltung nahmen 38 Erwachsene und 16 Kinder teil. Die Ausführungen wurden durch die Dolmetscher simultan übersetzt.

Der Informations- und Wissensbedarf der Flüchtlinge war groß. Kenntnisse über Gefahren in Bezug auf Bahnstrom, waren nur sehr vereinzelt vorhanden. So sorgten die Informationen, dass durch den Fahrleitungsdraht 15.000 Volt fließen und eine Annäherung auf 1,5 Meter absolute Lebensgefahr bedeutet, für großes Erstaunen. Aber auch physikalische Gegebenheiten, dass ein Zug bei Tempo 100 etwa 1000 m benötigt um zum Stehen zu kommen, der Zug bei dieser Geschwindigkeit 100 Meter in 3 Sekunden zurücklegt und was eine Gefahrenbremsung für die Gesundheit der Fahrgäste bedeutet, sorgten für Betroffenheit und großes Interesse.

Dem Teilnehmerkreis wurden auch die straf-, ordnungs- und zivilrechtlichen Konsequenzen dargelegt.

Durch die zuständige Betreuerin des DRK wurde die Gelegenheit genutzt, auf Regeln, Gefahren und Verhaltensnormen im Zusammenleben hinzuweisen.

Dabei wurde deutlich, dass mancher Verhaltensverstoß auch auf Unwissenheit hiesiger Gebräuche und Regeln zurückzuführen ist. Dies umfasste u.a. den Verzehr unbekannter Pilze und Beeren. Auch, dass ein Privatgrundstück als befriedetes Besitztum nicht zwangsläufig mit einer Mauer oder hohem Zaun gesichert sein muss oder Angeln in den entsprechenden Gewässern nur mit einem Angelschein erlaubt ist, sorgte offensichtlich für einen „Aha-Effekt“.

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Veranstaltung für alle Beteiligten als Erfolg gewertet werden kann und der Wunsch von Seiten der Heimleitung besteht, so eine Informationsveranstaltung bei entsprechender Neubelegung der Heimplätze zu wiederholen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Dresden
Holger Uhlitzsch / Patrick Seiler
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Quelle: news aktuell / dpa