27.09.2015 – 11:10
Freiburg (ots) – Am 26.09.2015, gg. 12:45 Uhr, wurde durch das aufmerksame Personal eines Drogeriemarktes in Weil am Rhein eine 20-jährige Ladendiebin festgestellt. Bei der Anzeigenaufnahme durch Beamte des Polizeirevieres Weil am Rhein konnte dann in der Handtasche der Beschuldigten noch eine Kleinstmenge Cannabis, welches nach wie vor dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt, aufgefunden werden. Somit werden nun gleich zwei Ermittlungsverfahren gegen die junge Frau geführt.
flz/fw
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