POL-FR: Breisach – Fahren ohne Fahrerlaubnis

25.09.2015 – 11:34

Freiburg (ots) – Breisach – Weder die erforderliche Fahrerlaubnis noch einen gültigen Versicherungsnachweis konnte ein 15jähriger Rollerfahrer bei seiner Kontrolle am 24.09.2015, um 18.55 Uhr, in Breisach in der Goldengasse den kontrollierenden Beamten vorzeigen. Der Rollerfahrer war den Beamten aufgrund der Tatsache, dass an dem Roller ein nicht mehr gültiges Versicherungskennzeichen montiert war, aufgefallen und daraufhin einer Verkehrskontrolle unterzogen worden. Wie diese ergab, war der 15jährige nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis und für den Roller bestand keine gültige Haftpflichtversicherung. Sowohl gegen den 15jährigen Rollerfahrer, als auch gegen den Eigentümer des Rollers, wurden Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz bzw. wegen Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis, eingeleitet.

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Quelle: news aktuell / dpa