Verstärkter Blick auf Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht – polizeiliche Bilanz

Verstärkter Blick auf Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht – polizeiliche Bilanz

Wie angekündigt hatte die Polizei der Oberpfalz zu Beginn des Schuljahres die Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht besonders im Blick. Im Zeitraum von Dienstag, 15.09.2015 bis Freitag, 18.09.2015 gab es bei 220 Verkehrsteilnehmern Grund zur Beanstandung.

Insbesondere an stark befahrenen Schulwegen wie auch vor Schulen und Kindergärten achtete die Polizei quer durch die Oberpfalz auf Gurtmuffel im Rahmen der Landesweiten Aktionstage „Überwachung der Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht“

In der Oberpfälzer Bilanz stehen für den genannten Zeitraum 220 Beanstandungen mit Blick auf die lebensrettenden Sicherungseinrichtungen. Eine Aufgliederung zeigt, dass 184 Fahrzeugführer oder Mitfahrer auf den Vordersitzen nicht angegurtet waren. In dreizehn Fällen ahndeten die Beamten entsprechende Verstöße auf den Rücksitzen.
Darüber hinaus registrierten die Einsatzkräfte auch 23 Fälle in denen Kinder nicht durch erforderliche Rückhalteeinrichtungen gesichert waren. Gerade in diesem Bereich obliegt den Fahrzeugführern eine besondere Verpflichtung mit Blick auf das Wohlergehen der eigenen Kinder oder anderer junger Mitfahrer.
Selbst bei kurzen Fahrten oder bei Wegen, die nur innerhalb von Ortschaften zurückgelegt werden, ist der Gurt unverzichtbar. Unzählige Tests belegen, dass auch bei innerorts gefahrenen Geschwindigkeiten ein unkalkulierbares Risiko entsteht, wenn die Verkehrslage eine Vollbremsung erforderlich macht oder gar ein Zusammenstoß mit einem Hindernis nicht vermieden werden kann und die Insassen nicht ordentlich gesichert sind.

Medienkontakt: PP Oberpfalz, Pressestelle, POK Brück, Tel. 0941/506-1013
Veröffentlicht: 22.09.2015, 15:45 Uhr



Quelle: Bayerische Polizei