22.09.2015 – 10:23
Gadebusch (ots) – Ein Mitarbeiter des Polizeirevieres Gadebusch war nach dem Ende seiner Schicht bereits auf dem Heimweg als ihm ein Fahrzeugführer auffiel, bei dem bekannt ist, dass dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Gegen 05:35 Uhr hatte der Mitarbeiter auf der B 208 in der Gadebuscher Steinstraße den 20-jährigen einen VW fahrend festgestellt und sich umgehend wieder in den Dienst versetzt. Telefonisch informierte der Mitarbeiter die Polizeiwache in Gadebusch und hielt die Kollegen über den weiteren Fahrweg auf dem Laufenden. An der B 208 kurz hinter der Einmündung nach Roggendorf in Richtung Roggendorf konnte eine Funkwagenbesatzung den VW stoppen und den Fahrer kontrollieren. Dabei bestätigte sich der Verdacht des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis. Bei der weiteren Überprüfung konnte festgestellt werden, dass am Pkw zuvor gestohlene amtliche Kennzeichen angebracht waren. Der 20-Jährige muss sich nun wegen einer Vielzahl gesetzlicher Verstöße verantworten. So unter anderem wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis, der Urkundenfälschung, des Diebstahls, des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie weiterer Vorschriften.
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