22.09.2015 – 09:44
Boltenhagen (ots) – Eine erheblich alkoholisierte Skoda-Fahrerin verursachte am Montagabend einen Verkehrsunfall in Boltenhagen und flüchtete anschließend. Nach weiteren polizeilichen Maßnahmen konnte die Fahrerin wenig später an der Wohnanschrift gestellt werden. Zeugen informierten am Montag gegen 20:40 Uhr die Polizei darüber, dass sie auf Höhe der Einfahrt zum Campingplatz in der Ostseeallee in Boltenhagen beobachten konnten, wie eine Pkw-Fahrerin mit der Fahrzeugfront mehrfach gegen ein dort parkenden BMW fuhr. Die Fahrerin befuhr die Ostseeallee zunächst aus Richtung Tarnewitz kommend in Richtung Kreisverkehr und wollte an der dortigen Verkehrsinsel wenden. Dabei kam es zum geschilderten Unfall. Die Pkw-Fahrerin fuhr dann weiter in Richtung Kreisverkehr und bog auf die Klützer Straße. Hier parkte die Fahrerin ihren Pkw auf dem Parkplatz einer Pension und ging anschließend in das Haus. Die Zeugen, die der Frau folgten, konnten dann erkennen, wie diese auf dem Beifahrersitz eines anderen Fahrzeuges die Örtlichkeit verließ. Die eintreffenden Beamten konnten das beschädigte Unfallfahrzeug auf dem Parkplatz feststellen. Das Fahrzeug, welches die Frau vorher weg fuhr, kam wenig später zurück und der Fahrer konnte von den Beamten befragt werden. Der Mann teilte den Beamten mit, dass er die Frau nach Hause gefahren habe und diese Atemalkohol hatte. Von einem Unfall hatte die Frau ihm nichts erzählt. An der Wohnanschrift der 52-jährigen Frau wurde den Beamten nach Klingeln und Klopfen nicht geöffnet. Mit einem Schlüssel vom Wohnungsinhaber betraten die Beamten zusammen mit einem Zeugen die Wohnung. Hier konnte die 52-Jährige schlafend festgestellt werden. Nachdem diese nur schwer wachgewacht werden konnte, machte die Frau einen stark angetrunkenen Eindruck und konnte sich kaum auf den Beinen halten. Auch den Grund des Erscheinens der Polizeibeamten konnte die Frau augenscheinlich nicht mehr wahrnehmen. Eine Beatmung des Atemalkoholtestgerätes war für die 52-Jährige nicht mehr möglich. Im DRK-Krankenhaus in Grevesmühlen erfolgte anschließend die Blutprobenentnahme. Die 52-Jährige muss sich wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und der Trunkenheit im Straßenverkehr strafrechtlich verantworten. Der Unfallschaden wird auf über 1.000 Euro geschätzt.
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