POL-E: Essen: Volle Aufmerksamkeit an „gefährlichen Haltestellen“ – Gezielte Kontrollen durch die Polizei in Essen und Mülheim

22.09.2015 – 15:11

Essen (ots) – 45117 E- Stadtgebiet/45468 MH-Stadtgebiet: Volle Aufmerksamkeit an den „gefährlichen Haltestellen“ im Essener und Mülheimer Stadtgebiet. Die Polizei Essen/Mülheim an der Ruhr führt gezielte Kontrollen durch. Bereits Ende letzten Jahres machte die Essener Polizei die Verkehrsteilnehmer auf die sogenannten „gefährlichen Haltestellen“ aufmerksam (PM vom 11.12.2014, 13:43 Uhr). Ziel war es, die Verkehrsteilnehmer hinsichtlich der bevorstehenden Gefahren zu sensibilisieren und sie zu einem korrekten Verkehrsverhalten zu veranlassen. Die Polizei Essen machte sich ihre Facebook-Seite bereits im letzten Jahr zu nutze. Einen Beitrag zum Thema stellten die Polizisten ins Netz. 60 Kommentare folgten. Die öffentliche Diskussion zeigte, nicht jeder konnte was mit dem roten Dreieck auf dem Haltestellenschild anfangen. Es gab User, die sich für den informativen Beitrag bedankten, andere gaben zu, diese Verkehrsregel bewusst zu ignorieren. Grund genug, die Brisanz dieser ausgewählten Haltestellen nach Monaten erneut in den Vordergrund zu stellen. Gemäß der Straßenverkehrsordnung (§ 20 StVO) ist es verboten, einen Linien- oder Schulbus zu überholen, der sich mit eingeschalteter Warnblinkanlage einer Haltestelle nähert. Ist der Bus zum Stehen gekommen, darf man an diesem nur mit Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7km/h) und einem solchen Abstand vorbeifahren, so dass eine Gefährdung bzw. Behinderung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Diese Regelung gilt auch für den Gegenverkehr! Dem Busfahrer signalisieren kleine rote Dreiecke an den Haltestellenschildern, dass er das Warnblinklicht einschalten muss. Dann ist für alle Verkehrsteilnehmer in höchstem Maße Vorsicht geboten. Die Polizei fordert alle Verkehrsteilnehmer auf, diese Regeln und Verhaltensweisen zu beherzigen, um insbesondere Kinder vor Unfällen zu schützen. Mit Geschwindigkeitsmessungen prüfen Beamte die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit der Fahrzeugführer. Bei Nichtbeachtung der genannten Verkehrsregeln ist mit Verwarnungs- und Bußgeldern, sowie mit Fahrverboten zu rechnen. Wie wir bereits berichteten, kam es am 7. September, gegen 14:35 Uhr, auf der Stauder Straße/Ecke Stankeitstraße zu einem schweren Verkehrsunfall zwischen einem Auto und einer 10-Jährigen. Ein Rettungswagen brachte die Schülerin zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Bei dem Unfallort handelte es sich um eine „gefährliche Haltestelle“. Das Mädchen überquerte die Straße hinter einem Linienbus. Eine 22-jährige Autofahrerin auf der gegenüberliegenden Fahrbahn übersah das Kind./MUe.

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Quelle: news aktuell / dpa