POL-NB: Unangemeldete Versammlung in Greifswald

21.09.2015 – 23:03

Greifswald (ots) – Durch Internetrecherchen war der Polizei bekannt geworden, dass für Montag, den 21.09.2015, 19:00 Uhr unter dem Motto „Wir sind das Volk – unangemeldeter Protest“ zu einem Treffen, das sich offenbar gegen die aktuelle Flüchtlingssituation richten sollte, auf dem Greifswalder Markt aufgerufen wurde. Tatsächlich lag bei der Versammlungsbehörde des Landkreises bis zum späten Nachmittag des 21.09.2015 keine Anmeldung einer Versammlung unter freiem Himmel vor. Trotz weiterer Aufklärungsmaßnahmen konnte diese einzelne Information nicht weiter unterlegt werden.

Auf Grund der geringen Informationslage erfolgten durch die Polizei zum besagten Zeitpunkt Aufklärungsmaßnahmen im Bereich des Greifswalder Marktes. Durch die eingesetzten Kräfte wurden gegen 19:00 Uhr ca. 70 Personen des augenscheinlich rechten Klientels festgestellt. Dieser Versammlung standen schnell ca. 70 Personen als spontane Gegenversammlung gegenüber.

Der Polizei gelang es, mit Unterstützung hinzu gezogener Polizeikräfte, weitestgehend ein gewalttätiges Aufeinandertreffen zu verhindern. Lediglich im Bereich der Fußgängerzone/Schuhhagen kam es vereinzelt aus der Gegenversammlung mit teilweise vermummten Teilnehmern zu Flaschenwürfen. Im weiteren Verlauf bewegten sich beide Gruppierungen in der Greifswalder Innenstadt zwischen Markt und Europakreuzung.

Gegen 20:15 Uhr löste sich zuerst die Versammlung der rechten Szene auf und in der weiteren Folge auch die Gegenversammlung.

Insgesamt kamen unter der Führung des Leiters des PHR Greifswald, EPHK Meffert, ca. 40 Polizeikräften zum Einsatz.

Gegen den bislang noch unbekannten Veranstalter/Leiter der rechten Versammlung wird ein Strafverfahren wegen Durchführung der nicht angemeldeten Versammlung nach § 26 Versammlungsgesetz eingeleitet.

Die Gegenveranstaltung wird seitens der Polizei dahingehend als spontane Versammlung gewertet. In diesem Zusammenhang weist die Polizei daraufhin, dass die Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes keinen Grund zur Auflösung derselben darstellt.

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Quelle: news aktuell / dpa