21.09.2015 – 12:01
Mittelfranken (ots) – Seit heute (21.09.2015) gibt es eine vertragliche Kooperation zwischen den mittelfränkischen Polizeidienststellen und den Interventionsstellen i.S. häuslicher Gewalt. Herr Polizeipräsident Johann Rast und die jeweilige Vertreterin der Interventionsstelle unterzeichneten im Rahmen einer kleinen Feierstunde einen entsprechenden Vertrag.
Ein gemeinsames, pro-aktives Vorgehen gegen häusliche Gewalt und Ex-Partner-Stalking steht im Mittelpunkt der Kooperationsvereinbarung mit den Interventionsstellen in Ansbach (Caritas Verband Ansbach), Erlangen (ISTE, Verein zum Schutz misshandelter Frauen e.V.), Fürth (Hilfe für Frauen in Not e.V., Frauenhaus Fürth), Nürnberg (Hilfe für Frauen in Not e.V.) und Schwabach (Frauenhaus „Anna-Wolf“ des Vereins Hilfe für Frauen in Not e.V).
Laut Polizeipräsident Rast beinhaltet die veränderte Vorgehensweise in Fällen häuslicher Gewalt, dass im Rahmen eines polizeilichen Einsatzes bei häuslicher Gewalt die gewaltbetroffenen Frauen von den Polizeibeamten gefragt werden, ob sie einverstanden sind, dass ihre Daten an die jeweils örtlich zuständige Interventionsstelle weitergegeben werden. Sofern die Frau ihr schriftliches Einverständnis erklärt, erhalten die Interventionsstellen zeitnah von den Polizeidienststellen ein Telefax mit den Daten des Opfers. Nach Eingang der Faxnachricht versuchen die Beraterinnen innerhalb von drei Werktagen mit den Frauen Kontakt aufzunehmen, um ihnen individuelle Hilfsangebote anzubieten.
Frau Ida Hiller, langjährige Frauenbeauftragte der Stadt Nürnberg, sprach ein Grußwort, in dem sie auf die Bedeutung der Interventionsstellen und die Relevanz des pro-aktiven Ansatzes verwies. Insbesondere weil es für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen besonders konfliktbeladen sei, sich selbst Hilfe zu holen.
Frau Stefanie Walter vom Frauenhaus Nürnberg sprach stellvertretend für die Vertragspartner und hält die Interventionsstellen für wichtig weil sie
- "eine schnelle Hilfe sind; je zeitnaher ein Hilfe-/Unterstützungsangebot erfolgt, desto eher wird dies angenommen,
- zum Abbau von Hemmnissen aus eigenem Antrieb eine Beratungsstelle aufzusuchen beitragen,
- exakt der Intension des Gewaltschutzgesetzes entsprechen, schnellen Schutz vor häuslicher Gewalt zu ermöglichen,
- die Betroffenen in ihrer traumatisierenden Krisensituation an die Hand nehmen, um sie auf ihrem Lösungsweg zu begleiten."
Frau Walter bekräftigte, dass es darüber hinaus auch Aufgabe der Gesellschaft sei, Betroffene über Unterstützungsangebote zu informieren, anstatt darauf zu warten, dass diese sich selber um Unterstützung kümmern – mit der Finanzierung der Interventionsstellen habe das Bayerische Sozialministerium nun diese Verantwortung übernommen.
Elke Schönwald/n
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