PD Görlitz – Polizei richtet Kontrollbereich um Flüchtlingsunterkunft in Bischofswerda ein

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Polizei richtet Kontrollbereich um Flüchtlingsunterkunft in Bischofswerda ein

Verantwortlich: André Schäfer (as)

Stand: 19.09.2015, 14:40 Uhr

Polizei richtet Kontrollbereich um Flüchtlingsunterkunft in Bischofswerda ein

Bischofswerda, Belmsdorfer Straße
19.09.2015 – vorerst 5. Oktober 2015


Die Polizeidirektion Görlitz ordnet mit Zustimmung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und auf Grundlage § 19 Abs. 1 des Sächsischen Polizeigesetzes die Einrichtung eines Kontrollbereiches um die Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung in der Belmsdorfer Straße in Bischofswerda an.


Mit Beginn des Bezuges der Erstaufnahmeeinrichtung in Bischofswerda vor zwei Tagen waren in erheblichem Umfang polizeiliche Einsatzmaßnahmen erforderlich, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung am und um das Objekt zu gewährleisten und die ankommenden Flüchtlinge vor verbalen und tätlichen Übergriffen zu schützen. Die Polizeidirektion Görlitz hatte in den Medieninformationen vom 18. und 19.09.2015 davon berichtet.


Zur Verhinderung weiterer – insbesondere fremdenfeindlicher und volksverhetzender – Straftaten im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterkunft und deren Bewohner, sowie auch zur Verhinderung von Straftaten gegen das Versammlungsgesetz, kann die Polizei nun innerhalb des Kontrollbereiches Personen anhalten, kontrollieren und deren Identität feststellen.


Die Anordnung gilt ab sofort und vorerst bis zum 5. Oktober 2015. Der Kontrollbereich umfasst ein Gebiet von etwa 100 Meter um die Erstaufnahmeeinrichtung. Im Osten wird der Bereich durch die Wesenitz und die Maximilian-Kolbe-Straße, im Süden/Südwesten durch die Dietrich-Bonnhoefer-Straße, die Ernst-Thälmann-Straße und anschließend – wie auch im Nordwesten – die Bahnanlage begrenzt.


Diese polizeiliche Maßnahme zielt dabei nicht auf die Bewohner Bischofswerdas ab sondern richtet sich gegen Personen, die sich in dem genannten Bereich aufhalten mit dem Vorhaben, wiederholt gewaltsam, aggressiv und unter Missachtung des Strafrechts gegen die Einrichtung und ihre Bewohner vorzugehen. (as)


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Quelle: Polizei Sachsen