BPOLD PIR: Gemeinsame Pressemitteilung der Bundespolizeidirektion Pirna und der Generalstaatsanwaltschaft Berlin

18.09.2015 – 10:30

Dresden/Halle/Berlin/Frankfurt (ots) – Festnahme in Thailand auf Grund Internationalen Haftbefehls und jahrelanger Ermittlungen

Beschuldigter wurde nach seiner Festnahme in Thailand am 17. September nach Deutschland überstellt, wo er sich wegen Onlinebetrugs zum Nachteil der Deutschen Bahn verantworten muss. Hierbei entstand der Deutschen Bahn AG ein Schaden auf Basis des Originalfahrpreises in Höhe von 735.725 Euro. p>

Die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Halle ermittelt seit Juni 2013 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin in dem Ermittlungsverfahren „Tintenfass“ wegen gewerbsmäßigen Computerbetruges zum Nachteil der Deutschen Bahn AG.

Im Zeitraum vom Februar 2013 bis Juni 2015 erlangte der Beschuldigte über das Online Buchungsportal der Deutschen Bahn insgesamt 4279 Online-Tickets.

Die Ermittlungen ergaben, dass der heute 33-jährige Deutsche, mittels widerrechtlich erlangter Kreditkartendaten betrügerische Buchungen von Onlinetickets im Buchungsportal der Deutschen Bahn AG vornahm.

Anfänglich erfolgten die Buchungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und in der Folge von Thailand aus. Hierfür missbrauchte er die zuvor ausgespähten Kreditkartendaten ahnungsloser Bürger, die er gegen Entgelt von Dritten im Internet in einschlägigen „underground economy“ Foren erwarb.

Die Onlinebahntickets bot der Beschuldigte dann in verschiedenen Internetportalen (Mitfahrportalen) für bundesweite Fahrstrecken zum Kauf an, auf deren Seiten er zuvor auf die Möglichkeit zum kostengünstigen Erwerb der Fahrausweise aufmerksam machte.

In der Regel mussten die Ticketkäufer 30 EUR für eine Einfachfahrt bzw. 60 EUR für eine Hin- und Rückfahrt auf ein von dem Beschuldigten benanntes Täterkonto überweisen. Sowohl für den „Kundenkontakt“ als auch für die Buchung der Tickets benutzte der Beschuldigte turnusmäßig neue Kundenkontaktadressen, um das eigene Entdeckungsrisiko zu minimieren.

Der Beschuldigte verwendete für die eingehenden Kaufpreiszahlungen der Ticketerwerber insgesamt über 30 verschiedene Bankkonten, welche durch Kontenbereitsteller, sog. „Bankdrops“ und deren „Finanzagenten“ unter unzutreffenden Personalien zum Zweck der Zwischenlagerung eröffnet hatten. Gegen die ermittelten Kontobereitsteller laufen gesonderte Verfahren. Im Verlauf der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Beschuldigte bereits im Jahr 2012 wegen gleichartiger Fälle durch das AG Köln zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt wurde. Allerdings hielt dies den Täter nicht davon ab, seinen Lebensunterhalt weiter mit dem Verkauf von verbilligten Fahrkarten zu betreiben. Um sich der Strafverfolgung zu entziehen, zog es der Beschuldigte vor – wie bereits schon 2011 / 2012 – sein Geschäftsmodell von Thailand aus zu begehen. Zunächst war es für die Ermittler schwierig, dessen Identität und Aufenthaltsort zu ermitteln. Letztlich half auch der Kommissar Zufall mit, denn während eines vorübergehenden Aufenthaltes in Deutschland, konnte seine Identität im Zusammenhang mit einer erfolgten Bargeldverfügung ermittelt werden. Von da an wussten die Ermittler, dass sich der Beschuldigte kurze Zeit später wieder nach Thailand abgesetzt hatte. Auf Grund der Tatsache, dass sich der Beschuldigte in Thailand aufhielt und von dort aus weitere Computerbetrugsstraftaten vornahm, wurde durch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ein internationaler Haftbefehl erwirkt. Am 06.09.2015 nahm die thailändische Polizei den Beschuldigten auf der Ferieninsel Phuket fest. Am heutigen Tag wird der Beschuldigte dem zuständigen Haftrichter in Frankfurt/Main vorgeführt.

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Steffen Nölke
Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Halle
Telefon: 0345 / 205678-110
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Martin Steltner
Pressesprecher
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Quelle: news aktuell / dpa