BPOLI EBB: Feststellung der Bundespolizei

17.09.2015 – 11:53

Zittau: (ots) – Am 16.09.2015 gegen 17:15 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizeiinspektion Ebersbach in Zittau einen Ford Transit mit tschechischen Kennzeichen, der aus Polen kommend nach Deutschland eingereist war. Das Fahrzeug war besetzt mit zwei männlichen Personen kosovarischer Nationalität. Im Fahrzeug befanden sich Produkte für die Dönerproduktion. Der 35- jährige Fahrer wies sich mit einem kosovarischen Reisepass, einem kosovarischen Führerschein und den tschechischen Fahrzeugpapieren aus. Bei der Kontrolle des kosovarischen Führerscheines wurden mehrere Fälschungsmerkmale festgestellt, die auf eine Totalfälschung des Führerscheines hinweisen. Somit bestand gegen den Fahrer der Straftatverdacht der Urkundenfälschung, sowie des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Bei der weiteren Überprüfung der Einreisevoraussetzungen der kosovarischen Personen wurde beim Fahrer eine tschechische vorläufige Aufenthaltserlaubnis festgestellt, diese ist jedoch nicht Schengen-wirksam und berechtigt daher nicht zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland. Somit bestand gegen den Fahrer auch der Straftatverdacht der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes im Bundesgebiet. Der 35-jährige wurde vorläufig festgenommen und zum Bundespolizeirevier nach Hirschfelde verbracht. Nach dem Abschluss der Maßnahmen konnten der Beifahrer und ein zwischenzeitlich eingetroffener neuer Fahrer den Kontrollort mit dem Fahrzeug verlassen. Nach dem Ende der polizeilichen Vorgangsbearbeitung wurde der 35-jährige auf freien Fuß gesetzt und er reiste nach Tschechien aus. Die Ermittlungen zum Straftatverdacht der Urkundenfälschung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurden von der Landespolizei Sachsen übernommen.

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Thomas Neumann
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Quelle: news aktuell / dpa