15.09.2015 – 16:27
Polizeipräsidium Tuttlingen (ots) – Im Rahmen einer landesweiten Gurtkontrollaktion überprüfte die Polizei im Dienstbezirk des Polizeipräsidiums Tuttlingen vergangene Woche zahlreiche Verkehrsteilnehmer bei denen eine Gurtanlegepflicht besteht. Bei insgesamt 83 Kontrollaktionen im Dienstbezirk stellten die Beamten 380 Gurtverstöße fest. Obwohl für Pkw bereits seit 1976 Gurtpflicht besteht, für Reisebusse immerhin seit 1999, sind immer noch zahlreiche Verkehrsteilnehmer ohne den Lebensretter Nummer eins unterwegs. Nicht nur bei hohen Geschwindigkeiten ist das Risiko ohne Gurt schwer verletzt oder sogar getötet zu werden deutlich höher als mit Gurt. Gerade auch bei Unfällen mit niedriger Geschwindigkeit sind die „Gurtlosen“ erheblich stärker gefährdet. Ein an sich harmloser wirkender Unfall kann schwerste Verletzungen verursachen, wenn der Kopf ohne die Schutzwirkung des Gurtes, mit voller Wucht gegen die Windschutzscheibe oder das Armaturenbrett schlägt. In 18 Fällen waren Kinder nicht richtig oder überhaupt nicht gesichert. Kinder bis 12 Jahre, die kleiner als 150 Zentimeter sind, dürfen in Kraftfahrzeugen nur mitgenommen werden, wenn Rückhaltevorrichtungen vorhanden sind, die den EU-Richtlinien entsprechen. Verkehrssicherheitsexperten zufolge erhöht ein angelegter Sicherheitsgurt im Falle eines Unfalls die Überlebenschance um bis zu 70 Prozent. Bei der einwöchigen Aktion stellten die Beamten außerdem 72 Fahrzeugführer fest, die während der Fahrt mit ihrem Handy oder Smartphone hantierten. Durch das Benutzen eines Handys oder Smartphone wird der Fahrer abgelenkt und kann sich auf Verkehrsabläufe nicht mehr konzentrieren, so dass dadurch das Unfallrisiko steigt. Der Gesetzgeber reagierte mittlerweile und erhöht das Bußgeld für Handyverstöße ab dem 01.05.2014 von vierzig auf 60 sechzig Euro. Außerdem gibt es dafür einen Punkt in Flensburg.
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