POL-HB: Nr.: 0562 -„Klaufahrräder“ zurückerlangt-

15.09.2015 – 12:16

Bremen (ots)

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Ort: 	Bremen-Stadtgebiet Zeit: 	11.-14.09.15 

Eine 59 Jahre alte Frau aus Blockdiek trug mit eigenen Nachforschungen nach einem Diebstahl dazu bei, dass sie ihr Eigentum zurückbekam. Zudem brachte sie die Ermittler der Polizei Bremen auf die Spur eines 26-jährigen Verdächtigen. Nachdem das verschlossene Fahrrad der 59-Jährigen am vergangenen Donnerstag an der Sporthalle der Schule Osterholz gestohlen worden war, forschte sie in einem Kleinanzeigenportal selbständig nach ihrem Eigentum. Noch am selben Abend entdeckte sie, dass ein identisches Fahrrad im Stadtteil Vahr angeboten wurde. Sie vereinbarte mit dem Verkäufer einen Besichtigungstermin am Freitagmittag und verständigte parallel die Polizei. Zwei Beamte der Ermittlungsgruppe Fahrrad begleiteten die Frau zu dem Treffen und stellten dort den Anbieter mitsamt Fahrrad. Gegen ihn wird jetzt wegen Diebstahls bzw. Hehlerei ermittelt. Die 59-Jährige erhielt ihr Fahrrad noch am Ort des Geschehens zurück. Nach einer Presseveröffentlichung am Wochenende (siehe Mitteilung Nr.: 0552) meldeten sich bereits sieben Fahrrad-Eigentümer bei der Polizei Bremen. Ihre Räder waren in jüngster Zeit gestohlen worden und konnten nun einwandfrei identifiziert und ausgehändigt werden. Allerdings hatte noch keiner der Fahrradbesitzer Anzeige erstattet. Die Polizei Bremen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Einleitung eines Strafverfahrens für sie auch als Ermittlungsgrundlage von großer Bedeutung ist. Viele entwendete Räder werden zudem nicht nur -wie in der Bevölkerung vielfach vermutet- per LKW ins Ausland verbracht, sondern durch die Täter über das Internet oder per Kleinanzeige angeboten. Kaufinteressenten empfiehlt die Polizei sich vom Verkäufer sowohl einen Ausweis als auch einen Kaufbeleg zeigen zu lassen und sich im Zweifel die Fahrraddaten zu notieren und bei der Polizei überprüfen zu lassen. Ein seriöser Verkäufer wird dagegen nichts einzuwenden haben. Vor allem sollte man bei sogenannten „Schnäppchenkäufen“ vorsichtig sein. Rechtlich kann man an gestohlenen Gegenständen kein Eigentum erwerben und begeht bei Ankauf von Diebesgut eine Hehlerei, die strafrechtlich verfolgt wird.

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Quelle: news aktuell / dpa