15.09.2015 – 09:37
Freiburg (ots) – Am Montagabend gegen 21.15 Uhr kontrollierte eine Streife der Polizei im Wallgraben einen mit zwei Personen besetzten Motorroller, der zuvor mit ca. 40 km/h unterwegs war. Die 15 Jahre alte Fahrerin hatte nur eine Mofaprüfbescheinigung, ihr Roller erreichte aber durch eine technische Veränderung eine Geschwindigkeit von weit über 25 km/h. Damit handelt es sich bei dem Roller um ein führerscheinpflichtiges Kleinkraftrad, die Fahrerin wird wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt.
Noch während der Kontrolle hielt ein 18 Jahre alter Mann mit einem Kleinkraftrad an der Kontrollstelle an und sagte dass er sich stellen wolle. Er sei mit einem nicht zugelassenen Roller unterwegs. Das Fahrzeug hatte kein Kennzeichen, im Scheinwerfer waren unzulässige blaue Birnen eingesetzt. Anstatt an diesem Abend seinen zugelassenen zweiten Roller zu nehmen, hat er die Fahrt mit dem unvorschriftsmäßigen und nicht versicherten Roller unternommen. Auch wer wir angezeigt, seinen Motorroller musste er am Kontrollort stehen lassen.
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