POL-IZ: 150914.7 Itzehoe: Zwei Widerstände am Wochenende

14.09.2015 – 16:40

Itzehoe (ots) – Am Samstag und am Sonntag ist es in Itzehoe zu zwei Widerständen gegen Polizeibeamte gekommen. Für eine Person endete ihr Verhalten im Polizeigewahrsam, für die andere ging es vom Gewahrsam ins Itzehoer Klinikum.

Am frühen Samstagabend nahmen Beamte einen 31-Jährigen wegen seiner Hilflosigkeit infolge Trunkenheit in Gewahrsam. Der aus Flensburg Stammende sollte in der Obhut der Polizei ausnüchtern, die Maßnahme diente seiner eigenen Sicherheit. Nach einem nicht allzu langen Aufenthalt in der Zelle begann der junge Mann zu randalieren und zunehmend aggressiv zu werden. Zunächst legten die Polizisten ihm Fesseln an, allerdings nur kurzzeitig bis zu seiner Beruhigung. Ein jetzt freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,91 Promille. Nach einer kurzen, friedlichen Phase des Betrunkenen schlossen sich jedoch immer wieder solche Momente an, in denen der Flensburger aggressiv wurde und massiv auf die Beamten losging und erheblichen Widerstand leistete. Das Verhalten steigerte sich so weit, dass der 31-Jährige gegen die Zellentür sprang und sich selbst gefährdete. Letztlich wurde ihm eine Blutprobe entnommen und er kam aufgrund mangelnder Gewahrsamsfähigkeit in ein Krankenhaus. Die Beamten fertigten eine Anzeige wegen des Widerstandes und der versuchten Körperverletzung. Ein Polizist erlitt im Rahmen der Befassung mit dem Beschuldigten eine Verletzung am Finger. Ein weiterer Widerstand ereignete sich Sonntagmittag kurz nach 13.00 Uhr. Hier waren Beamte im Thüringer Weg eingesetzt, weil dort der 20-jährige Sohn randalieren und seinen Vater schlagen sollte. Die Polizisten sahen sich auch hier einem äußerst aggressiven und uneinsichtigen Menschen gegenüber, der die zunächst allein eingesetzte Streife körperlich und verbal angriff. Erst nach Einsatz von Pfefferspray und Hinzuziehung weiterer Polizisten gelang es, den aufgebrachten Itzehoer zu überwältigen und ins Gewahrsam zu bringen. Ob der Beschuldigte unter dem Einfluss berauschender Mittel stand, muss das Ergebnis einer Blutuntersuchung ergeben. Ein Richter hatte die Entnahme von Blut angeordnet. Auch dieser junge Mann wird sich wegen des Widerstandes verantworten müssen. Ein Polizist war nach dem Einsatz dienstunfähig – er litt unter einer Augenreizung, ausgelöst durch das Pfefferspray.

Merle Neufeld

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Quelle: news aktuell / dpa