14.09.2015 – 15:14
Freiburg (ots) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Freiburg und des Polizeipräsidiums Freiburg
Bei der Kriminalpolizei Freiburg wurde im Falle des Tötungsdeliktes an einer 21 Jahre alten Frau vom Freitag, 11.09.2015, eine zwölfköpfige Ermittlungsgruppe eingerichtet. Die Beamten führen derzeit Ermittlungen zur Erhellung der objektiven und subjektiven Tatumstände durch. So werden weiterhin kriminaltechnische Untersuchungen am Tatort als auch weitere Ermittlungen im Umfeld des Beschuldigten durchgeführt.
Durch die am Samstag vom Institut für Rechtsmedizin Freiburg durchgeführte Obduktion konnte festgestellt werden, dass die junge Frau an den Folgen der von ihrem Stiefvater beigebrachten Schussverletzungen durch eine Handfeuerwaffe verstarb.
Der 42 Jahre alte Mann ist den Ermittlungsbehörden bereits bekannt gewesen. Wegen (einschlägiger) versuchter Körperverletzung war er letztmals im März 2010 rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Im Juli und August 2015 hatte sich die Verstorbene wegen Nötigung, Bedrohung, Beleidigung und Körperverletzung durch ihren Stiefvater an die Polizei gewandt und Anzeige gegen ihn erstattet. In den Fällen wurde entsprechend ermittelt und eine Gefährderansprache durchgeführt.
Wegen einer im Juli 2015 begangenen Körperverletzung und Beleidigung z.N. der Geschädigten wurde bereits im August 2015 Strafbefehlsantrag zu dem Amtsgericht Kenzingen gestellt. Von der Geschädigten wurde gegen den 42-Jährigen ein Annäherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz beim zuständigen Amtsgericht Emmendingen erwirkt. Der Beschuldigte steht im Verdacht, gegen diese Anordnung in der vergangenen Woche mehrfach verstoßen zu haben. Ermittlungen werden deshalb gegen den Beschuldigten auch wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz geführt.
Vor diesem Hintergrund wurde in der vergangenen Woche auch geprüft, ob rechtlich die Anordnung einer Untersuchungshaft möglich und angezeigt wäre. Diese Prüfung ergab, dass die bisher dem Beschuldigten anzulastenden Anlasstaten für die Anordnung der Untersuchungshaft rechtlich nicht ausreichend waren.
Hinweis: Das Gesetz erfordert für die Anordnung von Untersuchungshaft Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr (§§ 112, 112a StPO), wobei Wiederholungsgefahr die vorherige wiederholte und fortgesetzte Begehung schwerwiegend beeinträchtigender er Straftaten (mindestens gefährliche Körperverletzung i.S. des § 224 StGB) voraussetzt (§ 112a Absatz 1 Nr. 2 StPO).
Stand: 14.09.2015, 15:10 Uhr
jj/mm
Meldung vom 12.09.2015, 13:48 Uhr
Freiburg/Altstadt: Frau in Kosmetikstudio durch Schüsse tödlich verletzt – Haftbefehl gegen 42-jährigen Mann wegen Mordes erlassen – 2. Pressemeldung
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Freiburg und des Polizeipräsidiums Freiburg
Gegen den 42-jährigen Tatverdächtigen, der am Freitag, 11.09.2015, mehrere tödliche Schüsse auf seine 21 Jahre alte Stieftochter in einem Kosmetikstudio in Freiburg abgegeben hat, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg am Samstagmittag Haftbefehl wegen Mordes erlassen. Der Mann, der anwaltlich vertreten wird, macht derzeit keine Angaben zur Sache. Er wird in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen in der Sache aufgenommen und führt weiterhin kriminaltechnische Untersuchungen und Vernehmungen durch.
Eine gerichtsmedizinische Untersuchung des Leichnams der 21-Jährigen wurde angeordnet und wird im Laufe des Samstags durchgeführt.
Stand: 12.09.2015, 13.40 Uhr
jj
Erstmeldung vom 11.09.2015, 19:40 Uhr:
Frau in Kosmetikstudio durch Schüsse tödlich verletzt – 1. Pressemeldung
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Freiburg und des Polizeipräsidiums Freiburg
Am Freitagnachmittag teilte eine 56-jährige Frau der Polizei kurz nach 17.30 Uhr über den Polizeinotruf mit, dass soeben ein Mann ein Kosmetikstudio in der Gartenstraße betreten habe und mehrere Schüsse auf eine Person abgegeben habe.
Sofort wurden Rettungswagen und Notarzt alarmiert, welche Reanimationsmaßnahmen an der angeschossenen Frau durchführten. Bei der Geschädigten handelt es sich um eine 21 Jahre alte Frau türkischer Staatsangehörigkeit aus dem Landkreis Emmendingen.
Die Polizei hat eine sofortige Fahndung nach dem Mann aufgenommen.
Wenige Minuten später hat sich ein 42-jähriger Mann beim Polizeirevier Freiburg-Nord gestellt, der eine Schusswaffe mit sich führte und sich für die Tat verantwortlich zeigte. Bei dem 42-jährigen Mann türkischer Staatsangehörigkeit handelt es sich um den Stiefvater der Geschädigten, der ebenfalls aus dem Landkreis Emmendingen kommt.
Die junge Frau wurde mit dem Rettungswagen in eine Klinik verbracht, wo sie ihren lebensgefährlichen Verletzungen erlag.
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen der Polizei könnte das Motiv im Bereich innerfamiliärer Streitigkeiten liegen. Der Mann mache die Stieftochter für eine drohende Trennung des Stiefvaters von der Mutter verantwortlich.
Kriminaltechniker des Polizeipräsidiums Freiburg führen derzeit kriminaltechnische Untersuchungen im Bereich des Tatorts durch.
Stand: 11.09.2015, 19:30 Uhr
jj/lr
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Freiburg
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Jenny Jahnz
Telefon: 0761 882-1012
E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de
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