13.09.2015 – 16:25
Hamburg (ots) – Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Hamburger S-Bahn-
Hinweis: KEIN Bezug zu Demonstrativen Aktionen vom 12.09. in Hamburg!
Am 12.09.2015 gegen 19.15 Uhr nahmen Bundespolizisten einen stark alkoholisierten Mann im S-Bahnhaltepunkt Berliner Tor in Gewahrsam. Laut Zeugenaussagen schrie der 56-Jährige in einer fahrenden S-Bahn der Linie S 1 auf der Fahrt von Poppenbüttel Richtung Wedel verfassungswidrige Parolen. Nach jetzigem Sachstand hob der Beschuldigte mehrfach den rechten Arm und zeigte eine verfassungswidrige Grußform. Weiterhin schrie der Mann mehrfach „nächste Haltestelle Auschwitz“. Ein couragierter Fahrgast (m.27) forderte den Beschuldigten mehrfach auf diese Handlungen zu unterlassen. Der Beschuldigte ignorierte diese Aufforderungen und beleidigte im weiteren Verlauf ein Kind mit dunkler Hautfarbe beim Einstieg in die S-Bahn mit einer fremdenfeindlichen Äußerung.
Beim Halt der S-Bahn im Haltepunkt Berliner Tor nahmen alarmierte Bundespolizisten den Beschuldigten in Gewahrsam. Ein im Bundespolizeirevier durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,96 Promille. Nach entsprechender Ausnüchterung in einer Gewahrsamszelle wurde der deutsche Staatsangehörige wieder entlassen. Gegen den polizeilich bekannten Beschuldigten leiteten Bundespolizisten entsprechende Strafverfahren ein.
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