12.09.2015 – 11:46
Ulm (ots) – Ein 15 Jahre alter Jugendlicher wurde am frühen Samstagmorgen durch die Polizei kontrolliert, da er offensichtlich zu schnell mit einem Motorroller unterwegs war. Während der Kontrolle wurde bei dem Jugendlichen Alkoholgeruch festgestellt. Ein Atemalkoholtest erbrachte ein Ergebnis über dem gesetzlich zulässigen Grenzwert. Durch einen Arzt wurde in der Folge eine Blutentnahme durchgeführt. Zudem ermittelten die Beamten, dass der junge Mann den Roller technisch derart verändert hatte, dass er hierfür eine Fahrerlaubnis benötigt, die dieser aber nicht vorweisen konnte. Da der Jugendliche bereits wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis polizeilich in Erscheinung getreten ist, wurde der Roller sichergestellt. Ein Richter hat nun über eine endgültige Einziehung des Gefährts zu entscheiden.
+++++++1667676
Polizeiführer vom Dienst /VIL, Telefon: 0731 188 1111, E-Mail: ulm.pp.fest.flz@polizei.bwl.de
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/