11.09.2015 – 12:10
Oldenburg (ots) – Oldenburg, Ahlhorn.
In der Nacht zum heutigen Freitag (20 – 3 Uhr) führten Beamtinnen und Beamte der Polizeidirektion Oldenburg mobile Fahndungskontrollen durch.
Den Schwerpunkt bildete dabei die Bundesautobahn 1 zwischen dem Ahlhorner Dreieck und der Anschlussstelle Bremen-Brinkum, im Zuständigkeitsbereich der Autobahnpolizei Ahlhorn.
Die Kräfte der PD Oldenburg setzten sich aus Beamtinnen und Beamten der Autobahndienststellen Ahlhorn, Oldenburg und Langwedel und der Diensthundeführergruppe Delmenhorst mit Rauschgiftspürhunden zusammen.
Unter der Beteiligung der Staatsanwaltschaft Oldenburg und des Ausländeramtes des Landkreises Oldenburg wurden die verschiedensten Deliktsformen bekämpft.
Hierzu gehörten Rauschgiftkriminalität, Verstöße gegen das Aufenthalts- und Asylrecht, Kfz-Delikte (Verschiebung ins Ausland, pp.), Bandenkriminalität, Verstöße gg. Zoll- und Steuervorschriften sowie Urkundenkriminalität (Fälschungen von Reisedokumenten, Führerscheinen usw.).
In der Vergangenheit erwies sich bereits die Zusammenarbeit mit Zollfahndern als besonders positiv. Aus diesem Grund unterstützten Kontrollkräfte des Hauptzollamtes Bremen die Fahndungsaktion.
Die Beamtinnen und Beamten kontrollierten insgesamt 42 Fahrzeuge und 80 Personen. Feststellungen wurden bei den Insassen von 9 Fahrzeugen getroffen.
Am 10.9.2015, 21:09 Uhr, wurde auf der Landesstraße 870, in der Nähe der Anschlussstelle Ahlhorn-Süd an der BAB 1, in Fahrtrichtung Vechta, ein Pkw angehalten und kontrolliert. Der 41-jährige Pkw-Fahrer aus dem LK Cloppenburg stand offensichtlich unter Alkoholeinfluss. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab den Wert von 1,22 Promille. Daraufhin wurde eine Blutprobe angeordnet, der Führerschein sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt. Gegen den Fahrzeugführer leiteten die Beamten ein Strafverfahren ein.
Gegen 22:00 geriet auf der BAB 1, im Bereich der Anschlussstelle Bremen-Brinkum, ein polnischer Pkw in die Kontrolle. Bei der Überprüfung fanden die Beamten im Fahrzeug fünf Fahrräder und 130 Flaschen mit alkoholischen Getränken, für die der 33-jährige polnische Fahrzeugführer aus Delmenhorst keinen Besitznachweis erbringen konnte. Aufgrund der Gesamtumstände bestand der Verdacht der Hehlerei bzw. des Diebstahls. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
Wenige Minuten später wurde auf der BAB 1 (Gem. Harpstedt, LK Oldenburg), Fahrtrichtung Bremen, ein Pkw angehalten und kontrolliert. Bei dem 40-jährigen bulgarischen Fahrzeugführer aus dem Landkreis Vechta nahm ein Beamter Alkohol in der Atemluft wahr. Ein durchgeführter Atemalkoholtest führte zu dem Ergebnis von 0,82 Promille. Als Maßnahmen folgten eine Blutprobe und die Untersagung der Weiterfahrt. Gegen den Betroffenen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Um 23:45 Uhr wurde auf der BAB A 1 (Gem. Großenkneten, LK Oldenburg), Richtung Bremen, ein weiterer PKW angehalten und kontrolliert. Der 30-jährige montenegrinische Fahrzeugführer aus dem Raum Wesel (NRW) war nicht im Besitz einer für das Bundesgebiet gültigen Fahrerlaubnis. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet.
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