11.09.2015 – 10:55
Hannover (ots) – Flughafen Hannover:
Am 10.09.2015 wurden bei einem 29-jährigen Deutschen bei der Luftsicherheitskontrolle eines Fluges nach Istanbul mehrere Flüssigkeiten im Handgepäck festgestellt, deren Mitnahme nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen. Auf entsprechende Hinweise des Luftsicherheitspersonals äußerte sich der 29-jährige Hannoveraner abfällig über die Gesetzgebung und drohte damit, das Luftfahrzeug in die Luft zu sprengen.
Die Bundespolizei fertigte entsprechende Strafanzeigen wegen Nötigung und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat. Durch sein Eigenverschulden konnte der Flug nach Istanbul nicht angetreten werden.
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Frank Steigerwald
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