POL-SZ: Pressebericht des Polizeikommissariats Peine vom 10. September 2015

10.09.2015 – 09:27

Peine (ots) – Elektrozaungerät entwendet

In der Nacht zu Mittwoch wurde in Edemissen, Eddesse, vom Flurstück Lehmkuhle, Verlängerung der Straße Auf der Masch, durch eine unbekannte Person ein Elektrozaungerät im Wert von ca. 250 Euro entwendet.

Einbruch in Kiosk

Gegen 03:15 Uhr brach heute Nacht eine bisher unbekannte Person in Peine, Hagenstraße, in den dortigen Kiosk ein. Der Unbekannte hebelte die Eingangstür auf und entwendete Bargeld, Tabakwaren und Alkoholika. Die Schadenshöhe liegt bei ca. 1.500,- Euro.

Eheleute werden vom Dieb im Schlaf überrascht

In der Nacht zu Donnerstag, brach eine bisher nicht bekannte Person, gegen 01:30 Uhr, in Röhrse, in ein Einfamilienhaus ein. Der Unbekannte hatte, während die Bewohner im Schlafzimmer (im Obergeschoss) schliefen, ein Kellerfenster abmontiert und war darüber in das Einfamilienhaus eingestiegen. Im Haus durchsuchte der Täter zunächst einige Räume im Erdgeschoss, bevor er dann das Schlafzimmer im Obergeschoss betrat, wo die Eheleute schliefen. Das Ehepaar, von der Anwesenheit des Täters überrascht, sprachen ihn an, worauf dieser die Flucht ergriff und unerkannt entkam. Zur Schadenshöhe können noch keine Angaben gemacht werden.

Sachbeschädigung an Pkw

In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch wurde in Peine, auf der Falkenberger Straße, ein dort abgestellter Pkw Skoda auf der Fahrerseite von einer bisher nicht bekannten Person zerkratzt. Die Schadenshöhe beträgt ca. 2.000,- Euro.

Verkehrsunfallfluchten

In Gadenstedt, auf der Meeschestraße, wurde in der Nacht zu Mittwoch, ein dort geparkter Pkw VW, Caddy von einem unbekannten Verkehrsteilnehmer an der hinteren linken Seite beschädigt.

Eine weitere Unfallflucht gab es in der Zeit vor Mittwoch, 10:00 Uhr, in Woltwiesche, Lerchenweg, im Neubaugebiet Lange Wanne. Hier wurde gestern festgestellt, dass ein Kabelverteilerschrank im dortigen Neubaugebiet von einem unbekannten Verkehrsteilnehmer mit seinem Fahrzeug beschädigt worden war. In beiden Fällen entfernte sich der Verursacher vom Unfallort, ohne sich um die Regulierung der angerichteten Sachschäden in noch nicht bezifferter Höhe zu kümmern.

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Quelle: news aktuell / dpa