POL-SZ: Glasverbot zum 31. Peiner Eulenmarkt (Gemeinsame Presseerklärung der Stadt Peine und der Polizei in Peine)

10.09.2015 – 10:03

Peine (ots) – Die Stadt Peine hat wieder, wie bereits in den Vergangenen Jahren auch, in Abstimmung mit der Polizei Peine ein Glasverbot in der Innenstadt für den Zeitraum des 31. Peiner Eulenmarkts vom 11.09.2015 bis 13.09.2015 erlassen. Das Glasverbot gilt für folgende Zeiten: Freitag, den 11.09.2015 18:00 Uhr bis 02:00 Uhr Samstag, den 12.09.2015 11:00 Uhr bis 02:00 Uhr Sonntag, den 13.09.2015 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr

<p>Die Erfahrungen der Polizei und der Stadt Peine haben in der Vergangenheit gezeigt, dass es zu massiven Störungen in Form von Körperverletzungen durch Glasbruch bzw. Glas als Waffe gekommen ist. Eine weitere Begleiterscheinung war die Vermüllung des Veranstaltungsgebietes durch unsachgemäße Glasentsorgung. Seit dem Jahr 2012 wird zum „Peiner Eulenmarkt“ nach Rücksprache mit der Polizei durch die Stadt Peine ein Glasverbot angeordnet, wodurch die Anzahl der polizeilichen Einsätze in diesem Bereich durch das Glasverbot auf Null reduziert wurde. Um diese positive Erfahrung auch in diesem Jahr fortzusetzen, wurde das Glasverbot erneut erlassen, um zu Verhindern, dass es zu erneuten Straftaten, bzw. Verletzungen durch Glasbruch kommt.

Das Glasverbot gilt im gesamten Veranstaltungsgebiet. Dieser Bereich umfasst den historischer Marktplatz, Echternplatz, Fußgängerzone (Bahnhofstraße ab Friedrich-Ebert-Platz, Gröpern, Breite Straße, Lindenstraße, Winkel, Querstraße). In diesem Bereich ist das Mitführen und die Benutzung von Getränkebehältern aus Glas (z.B. Gläser und Flaschen) verboten. Das Verbot gilt nicht jedoch nicht für Innenflächen von Lokalen und in gaststättenrechtlich genutzten Außenflächen, die bereits außerhalb des Eulenmarktes eine Sondernutzungserlaubnis besitzen. Hier ist die Nutzung von Gläsern zulässig, die in den Lokalen befüllt werden. Die Herausgabe von Flaschen ist jedoch untersagt. Weiterhin sind Personen von diesem Verbot ausgenommen, die Glasbehälter in einem Supermarkt bzw. Kiosk im Veranstaltungsgebiet zum nicht sofortigen Verzehr erwerben.

Für jeden Fall, dass sich Jemand nicht an dieses Glasverbot halten sollte, werden Zuwiderhandlung mit einem Zwangsgeld in Höhe von 50,00 EUR geahndet und ein Platzverweis kann ausgesprochen werden.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Salzgitter
Polizeikommissariat Peine
Peter Rathai
Telefon: 05171/999-222
E-Mail: peter.rathai@polizei.niedersachsen.de
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Quelle: news aktuell / dpa