Polizeipräsidium Oberhausen [Pressemappe]
Oberhausen (ots) – Auch geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen führen zur Verlängerung des Anhalteweges. 20 km/h schneller als erlaubt. Da sind Sie doch kein Raser. Oder? Dort, wo man bei 30 km/h zum Stehen kommt, fängt man bei 50 km/h überhaupt … Lesen Sie hier weiter…