08.09.2015 – 12:39
Bad Segeberg (ots) – Nachdem die Polizei bereits am 31.08.15 einem 23-jährigen Autofahrer nach wiederholter Trunkenheitsfahrt den Autoschlüssel abnahm, beschlagnahmte sie am Wochenende nach einer erneuten Tat den Pkw. (Siehe hierzu http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/19027/3109170 ). Der 23-Jährige wollte gerade vom Gelände einer Segeberger Tankstelle in der Ziegelstraße fahren, als ihn Polizeibeamte bemerkten, die dort den Streifenwagen betanken wollten. Einer der Beamten erkannte den Fahrer wieder, weil er einige Tage zuvor seinen Fahrzeugschlüssel an der Wache abgeholt hatte, der ihm nach zwei Trunkenheitsfahrten abgenommen worden war. Deshalb entschlossen sich die Polizeibeamten zu einer erneuten Kontrolle. Wie sich herausstellte, hatte der 23-Jährige sich zuvor an einer teilgeleerten Bierkiste bedient, die er auf der Rückbank seines Pkw transportierte. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,64 Promille. Gegen ihn wurde deshalb ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze eingeleitet. Da er zudem bereits nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Zusätzlich beschlagnahmten die Beamten den Pkw des unbelehrbaren 23-Jährigen mit dem Ziel der Einziehung.
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