04.09.2015 – 14:59
Schechingen/Ostalbkreis (ots) – Eine Mitarbeiterin der örtlichen Bank verhinderte letztlich, dass eine 78-jährige Frau einen Teil ihres Ersparten verlor. Die Seniorin erhielt am Donnerstag einen Anruf, in welchem ihr im Rahmen einer seit langem bekannten Betrugsmasche ein fünfstelliger Bargeldgewinn in Aussicht gestellt wurde. Wie immer in solchen Betrugsversuchen wurde versucht, der Adressatin beizubringen, dass sie zuvor jedoch selbst Geld zu überweisen habe, um irgendwelche Kosten damit abzudecken. Vermutlich läuft das Betrugsgeschäft in diesem Segment aber nicht mehr so problemlos, denn immer mehr Menschen kennen die Masche oder kennen zumindest jemanden, der sie rechtzeitig davon abhält, darauf hereinzufallen. Aber so schnell geben Betrüger nicht auf Betrüger zu sein, weshalb es auch nicht unüblich ist, dass dann ein an sich erfolgversprechendes Lügengebilde ausgebaut, variiert und erweitert wird. Und genau das erlebte die Schechinger Seniorin. Kurz nach dem ersten Anruf klingelte das Telefon erneut. Ein seriös klingender Mann meldete sich, sagte er sei Polizist beim Landeskriminalamt und habe ihr Telefonat von eben mitangehört, weil er das Handy des Anrufers überwache. Die Polizei wüsste, dass der Mann sie betrügen will und will das natürlich verhindern. Um aber den Betrüger fassen zu können, bat er die Seniorin doch bitte mitzuspielen. Sie solle das vom Betrüger verlangte Geld zum Schein bei ihrer Bank überweisen. Selbstverständlich würde sie alle Auslagen ersetzt bekommen, dafür stehe er persönlich ein und er sei ja immerhin beim Landeskriminalamt. Wiederum wenig später meldete sich der erste Anrufer und forderte den Betrag von 4000 Euro und gab die Rahmenbedingungen durch, auf die die Seniorin nun scheinbar einging. Tatsächlich ging sie dann auch zu ihrer Bank, um das Geld, wie es der, gleichzeitig um sie besorgt scheinende, aber auch bestimmt auftretende, Kriminalbeamte erbeten hatte. Eine Mitarbeiterin ihrer Hausbank schöpfte jedoch Verdacht und fragte bei ihr nach. Sie empfahl mit der Überweisung noch zu warten und alarmierte die Polizei.
Die Polizei erkannte den Betrugsversuch sofort, stellte aber im Zuge ihrer sofortigen Nachforschungen auch fest, dass man weder über die genannten Namen, noch die erfassten Anrufnummern weiterkommt. Und die Banküberweisung wäre auf dem von der Seniorin verlangten Wege auch nicht zielführend zu ermitteln.
Fazit für die Vorbeugung: NIE Geldübergaben oder Geldüberweisungen aufgrund telefonsicher Anforderungen leisten. UND: nicht jeder Polizeibeamte, der anruft, ist ein falscher Polizeibeamter. ABER: wenn die Polizei verlangt, dass privates Geld an Betrüger überwiesen wird, ist zumindest etwas oberfaul, weshalb sich eine Nachfrage bei der regionalen Polizeidienststelle allemal rentiert.
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