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Polizeidirektion Zwickau: Aktion „Blitz für Kids“ wieder am Start / Das Gefahrenzeichen „Kinder“ – Schrecksekunde nicht gestattet
Verantwortlich: Anett Münster
Stand: 04.09.2015, 13:45 Uhr
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Aktion „Blitz für Kids“ wieder am Start
Polizeidirektion Zwickau – (am) Am 14. September startet die alljährliche Verkehrssicherheitsaktion „Blitz für Kids“ auch wieder im hiesigen Bereich. Die landesweite Maßnahme wird im Zeitraum vom 14. bis 25. September einen Schwerpunkt im Rahmen der Schulwegsicherheit bilden. Erhöht werden soll damit die Aufmerksamkeit der Kraftfahrer gegenüber Schulkindern. Damit einhergehend sollen auf eine bewusste Verminderung der Fahrgeschwindigkeit sowie die ständige Bremsbereitschaft hingewiesen bzw. diese erreicht werden. Ergänzend hierzu wird auch auf das Gefahrenzeichen „Kinder“ (siehe anschließender Artikel) hingewiesen.
In der ersten Kontrollwoche werden an Grundschulen, zusammen mit den Viertklässlern, die Fahrzeugführer – je nach Verhalten – mit einer „Dankeschön-“ (grün) oder einer „Verwarnkarte“ (gelb) bedacht, wobei die Schulkinder auch das Gespräch mit den Fahrzeugführern suchen werden. In der zweiten Aktionswoche sind die Kinder während der Geschwindigkeitsmessungen nicht mehr anwesend.
Medienvertreter, die an den Kontrollen teilnehmen möchten, können sich gern ab dem 10. September, zwecks einer Terminvereinbarung, in der Pressestelle der Polizeidirektion Zwickau, Telefon 0375/ 4284008, oder per E-Mail (presse.pd-z@polizei.sachsen.de) melden.
Das Gefahrenzeichen „Kinder“ – Schrecksekunde nicht gestattet
Mahnend steht das dreieckige Verkehrszeichen mit seinem roten Rand und den beiden Kindern in seiner weißen Mitte am Straßenrand. Dieses Gefahrenzeichen (Zeichen Nr. 136 der Straßenverkehrsordnung) soll die motorisierten Verkehrsteilnehmer zu erhöhter Wachsamkeit und Vorsicht gegenüber Kindern im Straßenverkehr anhalten. Es bedeutet, dass der Fahrzeugführer die Geschwindigkeit so wählen muss, dass ein Anhalten sofort und gefahrlos, auch ohne die sogenannte „Schrecksekunde“, gewährleistet werden kann, wenn ein Kind überraschend auf die Straße läuft. Zu finden ist das Gefahrenzeichen „Kinder“ im Bereich von Kindereinrichtungen, Schulbushaltestellen sowie Schulwegen und stellt einen erheblichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit dar.
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Quelle: Polizei Sachsen