POL-SZ: Fahrradkontrollen der Polizei im Landkreis Peine – Ergebnisse des Kontrolltages

02.09.2015 – 18:11

Peine (ots) – Wie bereits in den örtlichen Medien berichtet, führte die Polizei in Peine zur Senkung der Unfallzahlen mit Verletzten, heute eine großangelegt Fahrradkontrolle durch.

Bei den Kontrollen in Stadt und Landkreis Peine wurden am Mittwoch den ganzen Tag über zahlreiche Fahrradfahrer und andere Verkehrsteilnehmer überprüft. Die Polizei kontrollierte dabei u.a. im gesamten Stadtgebiet Peine, der Gemeinde Ilsede, sowie in den anderen Gemeinden des Landkreises.

Die Polizei kontrollierte insgesamt 450 Fahrzeuge, davon waren 24 Kraftfahrzeuge. Hierbei wurden 103 Verstöße der unterschiedlichsten Art ( u.a. 1 Verstoß gegen Rotlicht) festgestellt. 20 x wurden zudem auch noch mündliche Verwarnungen ausgesprochen, weil es sich nur um sehr geringfügige Verstöße handelte. Daneben stellten die kontrollierenden Beamten noch drei Mängelmeldungen aus, so dass diese Radfahrer ihr Fahrrad erneut bei der Polizei vorstellen müssen.

Aber nicht nur verwarnt wurde von den Beamten, sondern Radfahrer, die sich vorbildlich verhielten und bei denen die Räder in Ordnung waren erhielten eine kleine „Belohnung“ in Form einer Tüte Gummibären von den eingesetzten Beamten. Eine Besatzung wurde sogar von einem älterer Herr angesprochen, der ihnen mitteilte, dass an seinem Fahrrad alles in Ordnung sei und ob er denn nun auch eine Tüte Gummibären bekommen könnte.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang noch mal darauf hin, dass sie auch weiterhin verstärkte Kontrollen der Fahrradfahrer durchführen wird, um die Einhaltung der auch für die Fahrradfahrer geltenden Verkehrsvorschriften zu überprüfen Dabei wird es nicht nur bei Ermahnungen bleiben, sondern sie wird auch, wie am heutigen Tag, bei Verstößen, gebührenpflichtig verwarnen.

Nachfolgend daher noch mal die wichtigsten Regeln für Radfahrer:

   - Radwege und andere für die Benutzung freigegeben Flächen dürfen       von Radfahrern ausschließlich in der dafür vorgesehenen Richtung      benutzt werden. 
   -   Die linke Seite darf nur benutzt werden, wenn dies durch         Beschilderung erlaubt ist. 
   - An Kreuzungen und Einmündungen gelten die gleichen Lichtzeichen       wie für den Autoverkehr( z.B. sind bei einem Rotlichtverstoß 60       - 180 Euro Geldbuße und ein Punkt in Flensburg möglich) 
   - Die Regeln der Straßenverkehrsordnung gelten für alle       Verkehrsteilnehmer, somit auch für Radfahrer 
   -  Alkoholisiertes Radfahren ist keine Ordnungswidrigkeit,        eventuell aber eine Straftat. Ab 1,6 Promille sind Geld und        Freiheitsstrafen möglich; bei Auffälligkeiten kann dies bereits       ab 0,3 Promille gelten 
   -  Auch bei Radfahrer kann eine Medizinisch-Psychologische        Untersuchung (MPU) angeordnet werden 
   -  Daraus ergibt sich, das auch der Entzug der Fahrerlaubnis        möglich ist. 

Bei Fragen zu diesem und anderen Themen rund ums Fahrrad gibt die Polizei gern Auskunft.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Salzgitter
Polizeikommissariat Peine
Peter Rathai
Telefon: 05171/999-222
E-Mail: peter.rathai@polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de

Quelle: news aktuell / dpa