02.09.2015 – 12:54
Freiburg (ots) – LANDKREIS EMMENDINGEN
Trotz regelmäßiger Überwachungsmaßnahmen durch die Verkehrspolizei Freiburg gibt es nach wie vor unbelehrbare Unternehmer und Fahrzeugführer.
So konnte am Vormittag des 01.09.2015 bei der Kontrolle eines rumänischen Autotransporters festgestellt werden, dass das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges um 1300 Kilogramm, das entspricht 37 Prozent, überschritten war. Derartige Überladungen haben zur Folge, dass die Weiterfahrt untersagt werden muss. Darüber hinaus wird in solchen Fällen davon ausgegangen, dass der verantwortliche Transporteur hierdurch entweder eine zusätzliche Fahrt bzw. den Einsatz eines weiteren Fahrzeuges einsparen möchte.
Im vorliegenden Fall lagen die eingesparten Transportkosten deutlich über dem im Bußgeldverfahren zu erwartenden Bußgeld. Nach Rücksprache mit der zuständigen Bußgeldstelle wurde das Instrument der Gewinnabschöpfung angewandt. In Anlehnung an der allgemein anerkannten Transportkostenberechnung wurde ein Verfallsbetrag von mehr als 1000 Euro festgesetzt.
Für einen weiteren Lkw-Fahrer war ebenfalls die Weiterfahrt beendet, da er für das von ihm gefahrenen Fahrzeug (zulässiges Gesamtgewicht 7,5 Tonnen) keine ausreichende Fahrerlaubnis besaß.
Bei der Kontrolle eines mit zwei Erwachsenen und drei Kindern besetzten Pkw, wurden Mängel an der Lenkeinrichtung und der Bereifung festgestellt. Zudem war der HU-Termin um mehr als ein Jahr überschritten. Eine angeordnete technische Überprüfung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen ergab, dass sich das Fahrzeug in einem nicht mehr verkehrssicheren Zustand befand und behördlicherseits außer Verkehr gezogen wurde.
ps / wr
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