01.09.2015 – 09:02
Sassnitz (ots) – Bei der Kontrolle eines deutschen Fischereifahrzeugs am 31.08.2015 westlich der Insel Hiddensee stellte die Besatzung des Küstenstreifenbootes „Granitz“ von der WSP-Inspektion Sassnitz gleich mehrere Verstöße fest. So konnte der verantwortliche Schiffsführer die nach dem Seearbeitsgesetz erforderlichen Arbeitszeitnachweise nicht vorlegen. Außerdem konnte kein Nachweis über die Seediensttauglichkeit erbracht werden. Das nach der Schiffssicherheitsverordnung erforderliche Schiffsicherheitszeugnis konnte ebenfalls nicht vorgelegt werden. Gegen den Schiffsführer wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitsanzeigen erstattet.
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Wasserschutzpolizeiinspektion Sassnitz
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