Jugendlicher verletzt 25-Jährigen mit Bierkrug – Widerstand gegen Polizeibeamte

Jugendlicher verletzt 25-Jährigen mit Bierkrug – Widerstand gegen Polizeibeamte

MILTENBERG. In der Nacht von Montag auf Dienstag ist der Volksfestbesuch eines alkoholisierten 16-Jährigen eskaliert. Der Jugendliche schlug zunächst einem jungen Mann einen Bierkrug gegen den Kopf, anschließend leistete er Widerstand und verletzte einen Polizeibeamten. Polizei und Jugendamt ermitteln.

Der 16-Jährige hatte gegen 0:40 Uhr im Bierzelt im Streit einem anderen Messebesucher einen Maßkrug gegen den Kopf geschlagen. Der 25 Jahre alte Geschädigte erlitt durch den Stoß eine Schnittwunde und musste sich in medizinische Behandlung begeben. Die zu dem Streit hinzugerufene Miltenberger Polizei hatte mit dem augenscheinlich alkoholisierten Beschuldigten alle Hände voll zu tun. Der Jugendliche verhielt sich den Beamten gegenüber aggressiv und musste schließlich in Gewahrsam genommen werden.

Bei einer durch die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg angeordneten Blutentnahme in der Dienststelle wurde der 16-Jährige handgreiflich. Er beleidigte und bedrohte die Polizisten, trat um sich und schlug nach den Beamten. Dabei wurde ein Polizist leicht verletzt und Uniformen beschädigt. Mehrere Polizisten waren nötig, um den 16-Jährigen zu beruhigen. Anschließend schlief der junge Mann seinen Rausch im Polizeigewahrsam aus bevor ihn ein Erziehungsberechtigter in den Morgenstunden bei der Polizeiinspektion abholte und nach Hause brachte.

Den 16-Jährigen erwarten nun mehrere Strafverfahren unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Die umfangreichen Ermittlungen, auch hinsichtlich des Alkoholkonsums des Jugendlichen, führt die Miltenberger Polizei in Absprache mit dem Jugendamt.


Das Polizeipräsidium Unterfranken nimmt diesen Fall zum Anlass, um erneut auf die Jugendschutzbestimmungen aufmerksam zu machen. Jugendliche können die Wirkung von Alkoholika nicht abschätzen und befinden sich schnell in einem Ausnahmezustand, der für sie und andere gefährlich werden kann. Hier sind insbesondere die Erziehungsberechtigten, aber auch Veranstalter von öffentlichen Feiern gefragt, um Jugendliche vor Rauschzuständen und deren Folgen zu schützen.


Quelle: Bayerische Polizei