30.08.2015 – 08:00
Goslar (ots) – 1. Sturz eines Kleinkraftrades (Motorroller)
Am Samstag, 29.08.2015, gegen 09:40 Uhr, befährt ein 71-jähriger Mann mit seinem Kleinkraftrad die Altenauer Straße in 38678 Clausthal-Zellerfeld. Hier gerät er mit seinem Motorroller in Höhe des dortigen Netto-Marktes vermutlich infolge Unachtsamkeit an den rechten Bordsteinbereich und kommt zu Fall. Bei diesem Sturz verletzt sich der Verkehrsteilnehmer und muss mit dem Rettungswagen in das Krankenhaus nach Goslar verbracht werden.
2. Verkehrsunfall mit verletzten Motorradfahrer
Am Samstag, 29.08.2015, gegen 11:35 Uhr, befährt ein 28-jähriger Mann aus dem Landkreis Lübeck mit seinem Motorrad Yamaha die B 498 aus Rtg. Altenau kommend in Rtg. Dammhaus (B 242).
Im Verlauf einer Rechtskurve gerät der Fahrzeugführer aufgrund eines Fahrfehlers auf die Gegenfahrbahn und streift dabei einen ihm entgegenkommenden Pkw Fiat.
Anschließend prallt das Motorrad gegen die linke Leitplanke, wird von dieser zurück auf die Fahrbahn geschleudert und prallt wiederum seitlich mit einem weiterem entgegenkommenden Pkw VW Sharan zusammen. Da dieser Fahrzeugführer des VW Sharan dem Motorrad noch geistesgegenwärtig ausweichen kann, kommt es nicht zu einem folgenschweren Frontalzusammenstoß.
Der Motorradfahrer wird bei diesen Zusammenstößen zum Glück nur leicht verletzt. Dieser kann das Krankenhaus noch am gleichen Tage wieder verlassen.
Das Motorrad wird bei diesem Verkehrsunfall sehr stark beschädigt (Totalschaden) und muss abgeschleppt werden.
Die Insassen der beiden Pkw bleiben bei diesem Verkehrsunfall unverletzt. An beiden Pkw entstand aber ebenfalls Sachschaden.
Der Gesamtschaden wird auf ca. 10.000 Euro geschätzt.
3. Verkehrsteilnehmer unter Alkoholeinfluss
Am Sonntag, 30.08.2015, gegen 00:30 Uhr, wird durch die Funkstreifenwagenbesatzung des PK Oberharz im Bereich der Goslarschen Straße in 38678 Clausthal-Zellerfeld ein Pkw BMW kontrolliert. Bei dem 68-jährigen Fahrzeugführer wird bei der folgenden Kontrolle eine Alkoholbeeinflussung festgestellt. Der Fahrzeugführer wurde daraufhin zur Entnahme einer Blutprobe dem Krankenhaus zugeführt. Weiterhin wurde diesem die Weiterfahrt untersagt. Ein entsprechendes Verfahren wurde eingeleitet.
i.A. Schulze, POK
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